Verbindliches Angebot: Wann kommt ein Vertrag zustande?

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Häufig hören wir bei Verträgen die Frage, ob diese wirksam zustande gekommen sind. Ein Vertrag kommt immer durch Angebot und Annahme zustande. Grundsätzlich ist jedes Vertragsangebot, das jemandem persönlich gemacht wird, verbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen, z. B. durch den Hinweis "Angebot freibleibend".

Werbung, Prospekte etc. enthalten aber kein verbindliches Angebot, sondern sind lediglich als Aufforderung ein verbindliches Angebot abzugeben, anzusehen. Besonderheiten bestehen, wenn das Handelsgesetzbuch anwendbar. Dann können auch Verträge, die durch Schweigen zustande gekommen sind, verbindlich sein. Dies muss jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden.

Bei Fragen zum verbindlichen Angebot können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben.


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