Vertragsbruch

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Vertragsbruch: Rechte, Ansprüche, Möglichkeiten

Im deutschen Zivilrecht gilt wie auch in anderen Rechtsordnungen der Grundsatz, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind (lat.: pacta sunt servanda).

Werden die vertraglichen Vereinbarungen nicht eingehalten, so kann der Vertragspartner stets auf Vertragserfüllung bestehen und seine Rechte einfordern und bei Erfordernis die Erfüllung des geschlossenen Vertrages gerichtlich geltend machen. Ist es dem Vertragspartner unmöglich seinen Vertrag zu erfüllen, etwa weil der Käufer einen geschuldeten Kaufpreis nicht in der Lage ist zu bezahlen oder dem Verkäufer der Kaufgegenstand abhanden gekommen ist, so greifen die schuldrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Auch kann der geschlossenen Vertrag Regelungen enthalten, wie die Nichterfüllung des Vertrages oder eine mangelhafte Erfüllung zu behandeln ist. Das gleiche gilt für das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, dem Minderungsrecht und dem Schadensersatzanspruch bei nicht oder nicht ordentlicher Erfüllung eines Vertrages. Die Rechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem geschlossenen Vertrag.

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