Gestattungsvertrag - Infos und Rechtsberatung
Gegenstand eines Gestattungsvertrages ist die Einräumung und Regelung von Nutzungsrechten. Der Gestattungsvertrag als solcher ist im Gesetz nicht geregelt, nur die Grundformen wie Pacht, Miete und Leihe.
Praktische Bedeutung hat der Gestattungsvertrag vor allem im Bereich Energieversorgung und Telekommunikation, wenn Leitungen oder Anlagen verlegt oder eingebaut werden müssen und hierfür die Nutzung eines Grundstückes erforderlich ist. Dem Dienstleister wird in einem solchen Fall vom Eigentümer gestattet, Leitungen auf dem Grundstück zu verlegen oder Anlagen zu betreiben. Der Grundstückseigentümer ist dann verpflichtet, die Nutzung zu dulden und die Leitungen oder Anlagen frei von Beschädigungen zu halten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Gestattungsnehmer zur Übernahme der Haftung für Schäden, die aus der Gestattung entstehen. Die Nutzung kann im Grundbuch eingetragen werden, wenn es sich insbesondere um eine langfristige Gestattung handelt.
Weiter Formen von Gestattungsverträgen finden sich auch bei Photovoltaikanlagen oder bei der Nutzung von Namens- und Persönlichkeitsrechten.