Projektvertrag

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Projektvertrag: Alles zu Inhalt, Regelungen und Formvorschriften

Ein Projektvertrag ist ein Vertrag über die Umsetzung eines Projektes.

Was regelt der Projektvertrag?

Der Projektvertrag bestimmt den rechtlichen Rahmen zur Durchführung eines bestimmten Einzelvorhabens. Er ist in der Regel ein Werkvertrag nach § 631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), das heißt, dass ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, wobei er auch Elemente anderer Vertragstypen enthalten kann.

Welche Informationen beinhaltet der Projektvertrag?

Er sollte eine exakte Beschreibung des Projekts enthalten, zu den gewünschten Ergebnissen oder Zielvorgaben Aussagen treffen, Regelungen zu Vertragsdauer und Kündigung, zur Vergütung und zu deren Fälligkeit, zu Haftung und Gewährleistung sowie gegebenenfalls zur Übertragung von im Rahmen des Projekts entstandenen Urheber- oder gewerblichen Schutzrechten beinhalten.

Gibt es Formvorschriften zum Projektvertrag?

Besondere Formvorschriften sind in der Regel nicht einzuhalten, wobei der Vertrag zweckmäßigerweise schriftlich geschlossen werden sollte, um Missverständnissen und späteren Beweisschwierigkeiten vorzubeugen. Daher sollten alle wesentlichen Punkte möglichst detailliert und auch vollständig schriftlich fixiert werden, um im Streitfall sich hierauf beziehen zu können. Es kann hilfreich sein, auch Regelungen für den Fall einer mangelhaften oder nicht fristgerechten Vertragserfüllung zu treffen, sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung von Wettbewerbs- oder Geheimhaltungsvereinbarungen festzusetzen.

Projektvertrag: Beratung durch einen Anwalt

Weitere Fragen zum Projektvertrag beantworten Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!


Rechtsberatung für Vertragsrecht

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

  • Beratung speziell für Vertragsrecht
  • Erfahrene Anwälte beraten Sie
  • 1,99€/Min aus dem deutschen Festnetz

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG:

  • Krisensicherer Honorarumsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice