Einzelvollmacht - Infos und Rechtsberatung
Vollmacht ist die Vertretungsmacht, die durch einseitiges Rechtsgeschäft eingeräumt wird.
Bei der Vollmachtserteilung ist zwischen einer Einzel- und einer Gattungsvollmacht zu unterscheiden. Die Einzelvollmacht bevollmächtigt für ein einzelnes Rechtsgeschäft. Diese Vollmacht muss nicht widerrufen werden. Sie erlischt, wenn das Rechtsgeschäft erfüllt ist. Voraussetzung der Erteilung einer Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Dieser muss uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Minderjährige können eine Vollmacht nur mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters erteilen. Die Gattungsvollmacht erlaubt dem Bevollmächtigen, bestimmte Vertragsarten abzuschließen, z. B. die regelmäßige Anmietung eines Reisebusses für Vereinsfahrten. Empfehlung: Dokumentieren Sie alle ausgestellten Vollmachten und deren Widerrufe, denn eine schriftlich erteilte Vollmacht können Sie nur schriftlich widerrufen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Einzelvollmacht haben, beantworten Ihnen diese gerne die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG.