Lieferung frei Haus: Bedeutung und worauf Sie achten müssen
Lieferung frei Haus bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, dass der Versender die Kosten für die Lieferung bis zum Bestimmungsort trägt. Bis wohin die Lieferung geht, ist meist in den Lieferbedingungen festgehalten. Lesen Sie hier, worauf Sie bei einer Lieferung frei Haus achten müssen. Es handelt sich bei der Formulierung "Lieferung frei Haus" lediglich um eine Kostentragungsklausel. Darüber hinaus hat die Klausel keine weitere Bedeutung.
Wo finde ich die Lieferbedingungen?
Die übrigen Lieferbedingungen (zum Beispiel: Lieferung bis zur ersten ebenerdigen Tür oder in die Wohnung) finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und haben mit genannter Klausel nichts zu tun. Unter Umständen kann sich aus der Vereinbarung "Lieferung frei Haus" in Verbindung mit dem Bestimmungsort eine Gefahrtragungsregel ergeben. Wer aber nun die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung trägt, ist im Einzelfall durch Auslegung zu bestimmen und hängt auch von weiteren Umständen ab.
Streitigkeiten um Lieferbedingungen sind sehr häufig. Manch einer wundert sich, wenn der neue Fernseher vor der Haustüre abgesetzt und nicht in den sechsten Stock verbracht wird. Ob dies rechtens sein kann, beantworten Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG, wie auch alle weiteren Fragen rund um Lieferbedingungen.