6 Fragen und Antworten zu Photovoltaik-Anlagen

Strom aus Sonnenlicht zu gewinnen, wurde in den vergangenen Jahren immer relevanter. 2,2 Millionen Photovoltaik-Anlagen gab es im März 2022 in Deutschland. Doch ganz ohne ist der Bau einer solchen Anlage nicht. Bis wirklich Strom fließen kann, gibt es häufig viele offene Fragen. Die wichtigsten Rechtsfragen beantwortet dieses FAQ.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Darf ich auf meinem Dach eine Photovoltaik-Anlage installieren?

Wenn Ihnen das Haus gehört und der Standort für eine Solaranlage geeignet ist, stehen die Chancen für eine Installation in der Regel gut. In den meisten Bundesländern benötigen Sie für eine Solaranlage auf dem Dach keine Genehmigung, zumindest bis zu einer bestimmten Größe, abhängig vom Bundesland.  Lediglich wenn das Gebäude denkmalgeschützt ist, brauchen Sie eine Genehmigung.
Zur Sicherheit sollten Sie sich jedoch erkundigen, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten, bevor Sie eine Anlage bestellen. Viele Bundesländer bieten entsprechende Informationen oder sogar Beratungsangebote online im sogenannten „Energieatlas“ an.

Wenn Sie als Mieter eine eigene Solaranlage möchten, ist die Lage schon schwieriger. Hauseigentümer müssen nämlich die Installation einer Solaranlage genehmigen. Eine Möglichkeit wäre dann sogenannter Mieterstrom: Dabei nimmt der Vermieter die Photovoltaik-Anlage selbst in Betrieb und verkauft den erzeugten Solarstrom an die Mieter.

Brauche ich für eine Photovoltaik-Anlage eine Baugenehmigung?

Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen oder nicht, hängt maßgeblich von 3 Faktoren ab:

  • Bundesland
    Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Vorschriften, was Photovoltaik-Anlage n angeht. Prüfen Sie daher, was an Ihrem Wohnort gilt. Viele Bundesländer bieten entsprechende Informationen oder sogar Beratungsangebote online im sogenannten „Energieatlas“ an.
  • Standort
    Ob Sie die Photovoltaik-Anlage an einem Gebäude (zum Beispiel auf dem Dach oder an der Fassade) anbringen wollen oder auf einer freien Fläche ist ebenfalls entscheidend. In den meisten Fällen brauchen Sie für eine freistehende Anlage eine Baugenehmigung, an Gebäuden dagegen eher selten.
  • Größe
    In einigen Bundesländern ist die Größe der geplanten Anlage maßgebend dafür, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen. Bleiben Sie unter einer bestimmten Fläche oder Höhe, ist dann keine Baugenehmigung nötig.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          

Ich habe keine Baugenehmigung für meine Photovoltaik-Anlage bekommen. Was kann ich jetzt tun?

Wurde Ihr Bauantrag abgelehnt, ist das noch nicht das endgültige Aus für Ihre Photovoltaik-Anlage. Sie können in der Regel gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen. Nur in Bayern und Baden-Württemberg ist dies nicht möglich, dort gibt es nur die Möglichkeit vor Gericht zu gehen.  

Bis zu einen Monat nach Erhalt der Ablehnung können Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde Widerspruch einlegen. Um die Chancen für Ihren Widerspruch zu steigern, sollten Sie sich die Ablehnungsgründe ansehen und nach Möglichkeit Belege sammeln, die diesen Gründen widersprechen.

Wurde auch Ihr Widerspruch abgelehnt, bleibt meist nur noch eine Klage.

Muss ich für meine Photovoltaik-Anlage Steuern bezahlen?

Seit 2023 sind viele private Solaranlagen von der Steuerpflicht befreit. Dabei kommt es jedoch zum einen auf die Größe der Anlage an und zum anderen darauf, wann Sie diese installiert haben. Dann müssen Sie für Erwerb, Lieferung und Installation keine Umsatzsteuer bezahlen. Auch Ihren Eigenverbrauch an Strom müssen Sie nicht versteuern.

Ist Ihre Anlage schon älter, müssen Sie für mindestens 5 volle Jahre nach der Anschaffung Umsatzsteuer bezahlen. Frühestens nach Ablauf dieser Frist können Sie dann zum 1.1. Kleinunternehmer werden. Sie können sich allerdings auch entscheiden, weiterhin in der Regelbesteuerung zu bleiben. Das gilt für neue Anlagen als auch für bestehende. Unter Umständen kann das für Sie durch Rückforderungen rentabler sein. Prüfen Sie daher, welche Variante für Sie sinnvoller ist.

Seit Ende 2022 gibt es zudem eine Befreiung von der Einkommensteuer. Um rückwirkend zum 1.1.22 von der Einkommenssteuer bezahlen zu müssen, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihre Photovoltaik-Anlage leistet maximal 30 kWp und ist auf oder an einem Einfamilienhaus, einem dazugehörigen Nebengebäude (z.B. Garage, Carport, …) oder aber einem Gebäude, das keinen Wohnzwecken dient (z.B. Gewerbeimmobilie), installiert.
  • Die Anlage ist auf oder an einem Mehr­fa­mi­lien­haus oder einem „sonstigen Gebäude“ mit Gewerbeflächen installiert. Dabei darf die Anlage maximal 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit leisten.

Bei der Montage meiner Photovoltaik-Anlage wurde etwas beschädigt oder der Einbau war mangelhaft. Was kann ich jetzt tun?

Wenn Sie nach der Montage Ihrer Solaranlage einen Mangel feststellen, kommt es vor allem auf den Zeitpunkt an. Bemerken Sie den Schaden, bevor Sie die Anlage abgenommen haben, haftet in der Regel die beauftragte Firma. Kontaktieren Sie die Firma, die Ihre Photovoltaik-Anlage installiert hat und melden Sie den Schaden. Wurde beim Einbau etwas beschädigt, muss in der Regel die Haftpflichtversicherung der Handwerksfirma einspringen. Ist der Einbau selbst mangelhaft, sollten Sie die Firma nachbessern lassen.

Haben Sie die Anlage bereits wird nicht nur die Vergütung sondern auch die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beginnt zu laufen. Damit geht die Haftung für den sogeannten „unverschuldeten Untergang“ oder die Beschädigung des Werkes auf Sie als Besteller über. Zudem liegt nach der Abnahme die Beweislast dafür, dass tatsächlich Mängel am Werk vorhanden sind, beim ebenfalls beim Besteller. Daher sollten Sie genau prüfen, ob Ihnen dabei Mängel oder Beschädigungen auffallen. Machen Sie Fotos, sowohl vor als auch nach dem Einbau. So können Sie im Streitfall Belege vorweisen. Sie können sich auch einen Fachmann zur Abnahme dazu holen.

Bei meiner Photovoltaik-Anlage gibt es Lieferverzögerungen. Was kann ich tun?

Durch die große Nachfrage bei Solaranlagen kann es vermehrt zu Lieferverzögerungen kommen. Zunächst sollten Sie prüfen, ob der Lieferant Ihnen ein genaues Datum zugesichert hat oder nur einen ungefähren Zeitrahmen. Denn ein Zeitraum bietet ohnehin mehr Spielraum.

Doch selbst wenn Sie kein festes Datum haben, sollten Sie dem Lieferanten eine angemessene Frist setzten. Hält er diese nicht ein, können Sie in der Regel vom Kaufvertrag zurücktreten.


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