FTI-Insolvenz: Die wichtigsten Informationen für Reisende

Telefonische Rechtsberatung für Kunden der DEVK Rechtsschutzversicherung

Stand: 20.09.2024 16:15 Uhr

FAQ zur Insolvenz der FTI Touristik GmbH: Was Reisende jetzt wissen müssen

Am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH, Europas drittgrößter Reisekonzern, Insolvenz angemeldet und für viele Reisende ist damit der Traum vom Sommerurlaub geplatzt. Am 01.09.2024 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTI Touristik GmbH, der BigXtra Touristik GmbH sowie einiger ihrer Tochtergesellschaften eröffnet.

FTI-Kunden können auf verschiedenen Wegen Geld zurückerhalten – je nach Art der gebuchten Reise beziehungsweise Leistungen.


Wann und wie erhalten Pauschalreisende Entschädigungen?

FTI-Kund:innen, die eine Pauschalreise gebucht haben, können mit Erstattungen aus dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) rechnen. Für sie ist dieses Verfahren über den DRSF der aussichtsreichere und schnellere Weg als eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter. Das Erstattungsverfahren des DRSF hat bereits begonnen und die ersten Auszahlungen laufen.

Aktuell werden Kund:innen vom DRSF aktiv kontaktiert, von denen die erforderlichen Informationen vorliegen. Alle anderen Pauschalreisenden können einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess einreichen. Wie das funktioniert sowie weitere wichtige Informationen zum Erstattungsprozess finden Kund:innen auf der Informationsseite des DRSF.

 

Wie können Reisende Forderungen geltend machen, die touristische Einzelleistungen über FTI gebucht haben?

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) gilt ausschließlich für Pauschalreisen. Reine Hotelbuchungen oder andere Einzelleistungen wie Flüge, Mietwagen oder Ausflüge, die über FTI oder 5vorFlug gebucht wurden, sind nicht durch den Fonds geschützt.

Für Reisende, die touristische Einzelleistungen über FTI gebucht haben, ist eine Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle sinnvoll. Die Antworten auf allgemeine Fragen sowie die wichtigsten Informationen zum Insolvenzverfahren und Anmeldeprozess von Forderungen sind auf der Seite des Insolvenzverwalters zusammengefasst.

Einzelleistungen, die über andere Reiseanbieter gebucht wurden, sind nicht von der Insolvenz betroffen.

 

Welche Anbieter und Reisemarken der FTI sind betroffen?

Die Insolvenz betrifft alle bei FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dazu zählen folgende Marken:

  • FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden
  • 5vorFlug in Deutschland
  • BigXtra GmbH
  • die Mietfahrzeug-Marken DriveFTI und Cars and Camper

Reisende konnten die betroffenen Leistungen auf folgenden Wegen buchen:

  • in Reisebüros
  • auf Online-Buchungsplattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck etc.
  • auf den FTI-Buchungsplattformen fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de etc.

Von der Insolvenz nicht betroffen sind bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours) gebuchte Leistungen, bei denen die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist.

Auch nicht betroffen sind über die Online-Buchungsportale (fti.de, fti.at, fti.ch, 5vorflug.de, oder www.sonnenklar.tv) gebuchte Reisen, die kein Angebot der oben genannten, von der Insolvenz betroffenen Marken waren.

Die DEVK Rechtsschutzversicherung bietet eine kostenlose Rechtsberatung für Reisende

0911 993 989 20*

0911 993 989 20*

* Unter dieser Nummer erhalten Kunden der DEVK Rechtsschutzversicherung eine kostenlose telefonische Rechtsberatung durch einen unabhängigen und eigenverantwortlichen Rechtsanwalt bei allen Fragen in Zusammenhang mit der FTI-Insolvenz.

 

*2,99€/Min inkl. USt.