Park & Collect – Praktische Lösung oder dubioses Geschäftsmodell?

Worum geht es?

Privatparkplätze werden häufig von Falschparker:innen blockiert, was für die Besitzer:innen häufig ein großes Ärgernis darstellt. Unternehmen wie die Control & Collect AG bieten Lösungen an, um gegen diese Verstöße vorzugehen – oft durch die Erhebung von offenbar willkürlichen Gebühren, die rechtlich nicht immer eindeutig sind. In diesem FAQ beleuchten wir, wie die App Park & Collect funktioniert und was Betroffene tun sollten, wenn sie eine Zahlungsaufforderung erhalten.

Was ist Park & Collect?

Park & Collect ist eine App, mit der private Parkplatzinhaber:innen unerwünschte Falschparker:innen dokumentieren können. Es geht darum, private Knöllchen einzutreiben und eine erhöhte Parkgebühr abzukassieren – insbesondere in Fällen, in denen keine Hinweisschilder zu Parkdauer oder Strafen existieren. Das Ganze funktioniert denkbar simpel: Man fotografiert das falsch parkende Fahrzeug und lädt das Foto in die App hoch. Danach leitet das Unternehmen die Halterermittlung ein und stellt eine Zahlungsaufforderung aus.

Trotz aller Banalität scheint die Methode oft Erfolg zu haben, insbesondere wenn die Betroffenen keine juristische Beratung in Anspruch nehmen.

Was wird von Falschparkern verlangt?

Betroffene erhalten ein Schreiben, das oft einschüchternde Begriffe wie „Fristsache“, „Besitzstörung“ und „verbotene Eigenmacht“ enthält. Darin werden sie aufgefordert, eine Entschädigungszahlung zu leisten, welche jedoch in aller Regel keine gesetzliche Grundlage hat. Neben dem Knöllchen wartet zudem nicht selten auch eine Bearbeitungsgebühr auf den Falschparker. Teilweise werden so über 120 Euro von den Betroffenen verlangt.

Was sagt das Gesetz?

Grundsätzlich darf ein Fahrzeug ohne Genehmigung des Eigentümers nicht auf einem privaten Parkplatz abgestellt werden. In solchen Fällen kann er oder sie das Abschleppen veranlassen oder eine schriftliche Unterlassung verlangen, um zukünftiges Falschparken zu verhindern.

Geldforderungen hingegen sind nur dann zulässig, wenn der Parkplatz durch klare Hinweise auf Gebühren oder Vertragsstrafen gekennzeichnet ist. Fehlen entsprechende Beschilderungen besteht kein Anspruch auf ein erhöhtes Parkentgelt oder eine Vertragsstrafe. Die Kosten der Halterermittlung fallen in der Regel dem Fahrer oder der Fahrerin zur Last – dieser lässt sich jedoch oft nicht eindeutig ermitteln. Der Fahrzeughalter ist zudem rechtlich nicht verpflichtet, Angaben zum Fahrer zu machen.

Häufig wird in den Schreiben außerdem angedroht, den Unterlassungsanspruch gerichtlich durchzusetzen. Zugleich wird angeboten, die Angelegenheit gegen Zahlung der geforderten Summe zu beenden. Solche Zahlungsaufforderungen sind jedoch in den meisten Fällen ebenfalls nicht rechtens.

Was passiert, wenn man nicht zahlt?

Bleibt die Zahlung aus, folgt in der Regel eine Abmahnung durch eine beauftragte Kanzlei. Diese Abmahnung enthält meist zusätzliche Kosten. Wird auch darauf nicht reagiert, könnte ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden, um den Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Dies würde zusätzliche Gebühren verursachen.

Wie sollte man reagieren?

Es kann sinnvoll sein, eine schriftliche Unterlassungserklärung gegenüber dem/der Parkplatzbesitzer:in abzugeben. Sie sollten jedoch zunächst Ruhe bewahren, wenn Sie ein Schreiben erhalten. Um mögliche rechtliche Konsequenzen richtig einzuschätzen, ist es ratsam, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Dieser kann klären, ob und welche Ansprüche tatsächlich bestehen.