Kein Anspruch auf einen freien Samstag im Monat
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage(n):
Ich bin seit 5 Jahren ausgelernte Augenoptikerin und muss seitdem jeden Samstag arbeiten. Von der Stundenzahl gleicht sich das Ganze mit einem freien Nachmittag in der Woche schon aus. Denn auch Samstag arbeite ich nur bis Mittags.
Allerdings frag ich mich schon des öfteren ob das rechtlich wirklich erlaubt ist. Muss nicht jedem zumindest ein freier Samstag im Monat zustehen? So dass man in dieser Woche von Mo-Fr seine acht Stunden arbeitet und dafür ganz normal ein ganzes Wochenende frei hat.
Einen Arbeitsvertrag gibt es übrigens nicht.
Ein gesetzlicher Anspruch auf einen freien Samstag besteht nach bundesweit gültigem Arbeitsrecht nicht. Nur im Bundesland Thüringen ist im Ladenöffnungsgesetz geregelt, daß beschäftigten zwei freie Samstage im Monat zu gewähren sind.
Deshalb hat Ihr Arbeitgeber was Ihre Arbeitszeiten angeht ein umfangreiches Direktionsrecht und darf Sie im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes an allen Werktagen einsetzen. Nach § 1 Nr. 2 ArbZG zählt auch der Samstag zu den Werktagen, so daß Ihr Arbeitgeber Sie problemlos jeden Samstag einsetzen kann..
Eine Ausnahme kann aber tarifvertraglich geregelt sein. So regeln die Tarifverträge im Einzelhandel, daß einem Verkaufsmitarbeiter mindestens ein freier Samstag im Monat verbleiben muß. Ich weiß nicht, ob Sie in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten oder nicht. Sollten Sie in einem solchen arbeiten müßten Sie Ihren Tarifvertrag auf eine solche Klausel hin überprüfen.