Tod der Mieter - Müssen Erben drei Monate die Miete weiter zahlen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Großeltern haben 18 Jahre eine Mietwohnung bewohnt, nun sind beide verstorben.
Der Vermieter verlangt nun eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dh. als Erbin des Vermögens soll ich jetzt 3 Monatsmieten für die leerstehende Wohnung bezahlen.
Ist das korrekt oder gelten im Sterbefall andere Regeln?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Durch den Tod des Mieters, endet das Mietverhältnis aufgrund der Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich nicht.

  1. Wenn der Mieter alleine gewohnt hat, geht das Mietverhältnis bei seinem Tod auf seine/n Erben über.
  2. Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung gemietet haben, besteht das Mietverhältnis beim Tod eines Mieter mit dem überlebenden Mieter fort. Der überlebende Mieter kann/können innerhalb von einem Monat ab Kenntnis vom Todesfall das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
  3. Ist nur einer der Ehepartner Mieter und verstirbt dieser, so geht das Mietverhältnis bei einem gemeinsamen Haushalt automatisch auf den überlebenden Ehegatten über. Der Ehegatte tritt allein in das Mietverhältnis ein, auch wenn im Haushalt Kinder und/oder weitere Haushaltsangehörige vorhanden sind.
  4. Wenn der Erbe nicht in die Wohnung einziehen will, so kann er das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss allerdings innerhalb eines Monats erfolgen. Die Frist beginnt , sobald der Erbe Kenntnis vom Tod des Mieters und davon hat, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt ist.
  5. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist nicht einseitig möglich, sondern müsste mit dem Vermieter vereinbart werden.
  6. Eine Möglichkeit, den Mietvertrag vor Ablauf der drei Monate zu beenden, ist die Vereinbarung mit dem Vermieter , dass das Mietverhältnis früher beendet wird, wenn ein Nachmieter gestellt werden kann. Wichtig ist, dass eine Kündigung immer schriftlich zu erfolgen hat. Sind mehrere Erben vorhanden, müssen alle die Kündigung unterschreiben.
    Wenn der Vermieter in Ihrem Falle also verlangt, dass Sie weitere drei Monatsmieten bezahlen sollen, weil das Mietverhältnis in drei Monaten endet, so hält er sich an die geltende Rechtslage. Die einzige Möglichkeit für Sie, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden, ist dann gegeben, wenn Sie vorher einen Nachmieter stellen oder der Vermieter vor Ablauf von drei Monaten eine Neuvermietung vornehmen kann.
Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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