Stinkende Mülltonnen - rechtliche Schritte einleiten?
Unser Nachbar ist ein 8-Familien-Haus. Zwei Wohnungen grenzen mit einem Abstand von drei Meter an unser Grundstück.
Unter den Wohnungen befinden sich ebenerdig vier Kfz Stellplätze und die Abstellplätze für die Mülltonnen. Dort befanden diese sich seit 20 Jahren. Deshalb wurde beim Bau des Nachbargebäudes vor 20 Jahren von uns die Unterschrift auf den Eingabeplänen geleistet. Der Grenzabstand hätte nach bayerischer Bauordnung vier Meter sein müssen.
Jetzt stellen die Nachbarn die Mülltonnen plötzlich an die Hauswand Richtung uns, wo nur 3 Meter Grenzabstand sind. Die Mülltonnen verschlechtern nicht nur die Optik, sondern es ist auch zu befürchten, dass es im Sommer stinkt (voller Sonneneinfall und ungeschützte Mülltonnen.)
Können wir etwas dagegen tun?
Zur Entfernung der stinkenden Mülltonnen kann ich Ihnen nur ein ernsthaftes Gespräch mit Ihren Nachbarn empfehlen.
Ausreichende Gründe für eine rechtliche Auseinandersetzung dürften Sie kaum haben.
Ihre Zustimmung zur Reduzierung des Grenzabstandes haben Sie vor 20 Jahren geleistet. Soweit seinerzeit schriftlich damit keine Auflagen verbunden worden sind, können Sie aus Ihrer damaligen Zustimmung heute keine Rechte mehr herleiten. Nur wenn seinerzeit eine schriftliche Regelung über die Stellung der Mülltonnen oder eine Nutzung des Grenzstreifens getroffen worden ist, können Sie aus dieser Vereinbarung etwas herleiten. Von welchen Erwartungen Sie bei der seinerzeitigen Zustimmung ausgegangen sind, spielt heute leider keine Rolle.
Ein rechtlich schwaches Argument kann aus der Pflicht zur nachbarschaftlichen Rücksichtnahme hergeleitet werden. Diese ist verletzt, wenn ein Grundstückseigentümer auf die berechtigten Interessen des Nachbarn in unzumutbarer Weise keine Rücksicht nimmt. Ob dieses durch das umstellen der Mülltonnen schon der Fall ist, wage ich zu bezweifeln. Bisher sprechen sie ja auch nur von möglichen Störungen im Sommer. Hier müsste schon eine reale Belästigung nachgewiesen werden. In vielen Wohnsiedlungen ist es kaum zu vermeiden, dass die Mülltonnen nahe zur Grundstücksgrenze des Nachbarn stehen.
Ich empfehle Ihnen also zunächst den Verwalter des benachbarten Mehrfamilienhauses ansprechen und mit ihm die Situation besprechen. Führt dieses zu keinem Ergebnis sollten Sie den Schiedsmann anrufen, um unter dessen Vermittlung eine Lösung der Situation zu erreichen. Die Adresse des für Sie zuständigen Schiedsmanns erfahren Sie beim Amtsgericht.
Nur wenn diese Bemühungen nicht zum Erfolg geführt haben, steht Ihnen der Gang zum Gericht offen. Die Aussichten für ein solches Verfahren schätze ich dann aber durchwachsen ein (s.o.).