Unerlaubter Waffenbesitz führt in der Regel zu Freiheitsstrafe

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Waffenbesitz.

Bei mir fand eine Hausdurchsuchung fand statt wegen angeblicher Bedrohung anderer und Suizidgefahr. Ich musste deshalb ohne Befund 2 Tage in die Psychatrie.

Die Waffe (Gewehr) war vor 50 Jahren freiverkäuflich. Ich habe versämt die Waffe eintragen zu lassen. Außerdem wurde eine größere Menge Munition (habe ich damals für einen jetzt schon länger verstorbenen Nachbarn aufbewahrt) bei der Hausdurchsuchung festgestellt. Im Raum steht, ob ich noch einen Revolver besitze, der aber bei der Durchsuchung nicht gefunden wurde. Ein Zeugin gibt an ihn gesehen zu haben, was ich abstreite.

Kann es zu weiteren Hausdurchsuchungen kommen?
Mit welchem Strafmaß muß ich rechnen?

Ich werde im Dezember 79 Jahre alt, bin nicht vorbestraft und krank. Außerdem habe eine OP vor mir und ein Nierenstein muss entfernt werden, zusätzlich noch einen Leistenbruch. Meine Frau starb letztes Jahr nach langer Krankheit. Ihr Tod belastet mich ebenfalls noch sehr.

Antwort des Anwalts

Sie wissen sicherlich, daß Waffenbesitzer häufig unter Verwendung einer Waffe folgenschwere Straftaten begangen haben und begehen. Der unerlaubte Waffenbesitz hat schon in vielen Fällen zum Unheil geführt. Darauf ist die in jüngerer Vergangenheit erfolgte Änderung des Waffengesetzes zurückzuführen, die zu einer Verschärfung der Vorschriften über den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition geführt hat.

Durchweg sind der unerlaubte Waffen- und Munitionsbesitz mit Freiheitsstrafen bedroht, und zwar nach § 52 Abs. 1 WaffG mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, nach § 52 Abs. 3 WaffG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe usw.

Da Ihnen bekannt sein mußte, daß der Waffen- und Munitionsbesitz nur unter eingeschränkten Bedingungen erlaubt ist, wird man in Ihrem Fall von vorsätzlicher Gesetzesverletzung ausgehen. Mit welcher Strafe Sie jedoch in Ihrem Fall zu rechnen haben, kann man wirklich nicht voraussagen. Ich gehe auf Grund Ihres Alters und mildernder Umstände davon aus, daß man Sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilen wird, deren Vollstreckung allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden wird. Sie müssen also sicher keine Freiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen. Ich rate allerdings, sich von einem Rechtsanwalt verteidigen zu lassen, der alle Umstände vortragen muß, die zu Ihren Gunsten sprechen (Straffreies Leben, Alter, Krankheitszustand, Verlust der Ehefrau, bevorstehende Operationen, etc.).

Der Vorwurf darf einfach nicht „auf die leichte Schulter genommen werden“.

Wenn der Verdacht besteht, daß Sie noch einen Revolver besitzen, müssen Sie ernsthaft mit einer
erneuten, überraschenden Hausdurchsuchung rechnen. Hausdurchsuchungen sind grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses erlaubt, jedoch ist unerlaubter
Waffen- und Munitionsbesitz garantiert Anlaß zu einer solchen Maßnahme.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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