Beschluss: Impfstrategie nicht rechtswidrig
Das klagende Ehepaar empfand die Impfstrategie der Stadt Essen als rechtswidrig. Dort wurden nämlich zunächst alle Bewohner*innen von Pflegeheimen und das dort tätige, jüngere Personal geimpft. Das Verwaltungsgericht betonte daraufhin, dass ein Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung nur dann bestünde, wenn ausreichend Impfstoff vorhanden sei. Die Impfstrategie der Stadt Essen stelle laut den Richter*innen auch keine Ungleichbehandlung dar. Schließlich sei das Schutzbedürfnis von Pflegeheim-Bewohner*innen höher als für die über 80-jährigen, die im eigenen Haushalt wohnen.
Das Gericht erklärte außerdem noch, dass die Kommune nicht der richtige Ansprechpartner für solch ein Begehren sei. Die Terminvergabe für eine Corona-Impfung erfolge in NRW nicht durch Städte oder Gemeinden. Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium hat die Priorisierungs-Empfehlungen der Ständigen Impfkommission umgesetzt – Städte und Gemeinden können also nicht selbst entscheiden, wen sie zuerst impfen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Weitere Informationen und Nachrichten zu den Impfstrategien in Ihrer Region lesen Sie auf der jeweiligen Seite Ihres zuständigen Gesundheitsamts. Einen allgemeinen Überblick finden Sie auf dem Dokument zur Nationalen Impfstrategie COVID-19 vom Bundes Gesundheitsministerium.