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Abgas-Skandal: Schadensersatz für Volkswagen-Aktionäre

Die Manipulation der Abgaswerte von Dieselfahrzeugen wird VW teuer zu stehen kommen. Wie hoch der Schaden im Endeffekt sein wird, lässt sich jetzt noch gar nicht beziffern. Den Schaden haben auch die Aktionäre der Volkswagen AG.

Die Manipulation der Abgaswerte von Dieselfahrzeugen wird VW teuer zu stehen kommen. Wie hoch der Schaden im Endeffekt sein wird, lässt sich jetzt noch gar nicht beziffern. Den Schaden haben auch die Aktionäre der Volkswagen AG.

Die VW-Aktie hat mächtig an Wert verloren. Bevor die Abgasmanipulationen bekannt wurden, notierte der Kurs der VW-Aktie am 18. September noch bei etwas mehr als 162 Euro. Am 22. September lag der Wert zum Ende des Handelstages nur noch bei 106 Euro. VW hat inzwischen eine Gewinnwarnung herausgegeben und Rückstellungen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für die zu erwartenden Service-Leistungen gebildet.

Allerdings ist das ganze Ausmaß des Skandals um die manipulierten Abgaswerte noch gar nicht abzusehen. In den USA drohen VW Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Damit muss es aber noch nicht getan sein. Denn wie VW inzwischen einräumte, ist die Software, mit deren Hilfe die Abgaswerte manipuliert wurden, weltweit in elf Millionen Autos eingebaut worden. Sammelklagen, Rückrufaktionen und Nachbesserungen können auf den Konzern zukommen. Vom Imageverlust ganz zu schweigen. Inzwischen hat die US-Justiz offenbar auch schon strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Ebenso prüfe die Staatsanwaltschaft Braunschweig, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleiten soll, berichtet die Süddeutsche Zeitung online.

Verlierer dieses Skandals ist nicht nur der VW-Konzern, sondern auch die Aktionäre. Nach unserer Einschätzung müssen diese aber nicht zwangsläufig auf dem Schaden sitzen bleiben. Denn VW habe offensichtlich gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen und kapitalmarktrelevante Informationen zurückgehalten. Damit habe sich die Volkswagen AG schadensersatzpflichtig gemacht.

Als Schadensersatz kann etwa der Kursverlust geltend gemacht werden, den die Aktie durch Bekanntwerden der Abgasmanipulationen erlitten hat. Für Aktionäre, welche die Papiere bei Kenntnis der Manipulationen nicht gezeichnet hätten, kommt auch die Rückabwicklung des Aktienkaufs in Betracht.

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