Fotos und Bilder sind fast immer urheberrechtlich geschützt. Die Bilder benötigen keinen Hinweis auf den Urheber oder ein Copyright-Zeichen. Urheber ist der Hersteller der Fotos, also meist der Fotograf. Dieser kann seine Rechte auf einen Dritten übertragen. Dieses sollte aufgrund der Beweisfähigkeit immer schriftlich erfolgen. Öfter kommt es zu Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz aufgrund von Verwendung von fremden Bildern bei Ebay Auktionen.
Verkäufer verwenden Bilder einer anderen Auktion für ihre Auktion, ohne sich nach den Rechten des Bildes zu erkundigen. Es kann daher passieren, dass hierfür eine Abmahnung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers durch einen Rechtsanwalt erfolgt. Es werden Schadensersatzansprüche für die Verwendung des Bildes geltend gemacht und die Rechtsanwaltskosten. Dieses kann in einigen Fällen teuer werden. Es gibt verschiedenen Rechtsprechungen zur Höhe des Schadensersatzes bei Verwendung eines fremden Bildes.
Das OLG Braunschweig sieht einen Schadensersatz in Höhe von 20,00 Euro für angemessen (Urteil v. 8.02.2012, Az.: 2 U 7/11). Es ist jedoch immer vom Einzelfall auszugehen, da es auch Entscheidungen gibt, die einen höheren Schadensersatz mit sich ziehen. Regelmäßig ist dann noch eine Unterlassungserklärung abzugeben und auch der die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite sind zu erstatten. Die selbstständigen Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline informieren Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten. Es muss jeder Einzelfall für sich entschieden werden.