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Affe knipst Selfie: Wer hat das Urheberrecht?

Affe Selfie Der Affe ist nicht Urheber seines eigenen Bildes

Affe SelfieDer Affe ist nicht Urheber seines eigenen Bildes

Ein Affe grinst schelmisch in die Kamera und schießt dabei ein Foto von sich. Das Bild landet in der freien Bilderdatenbank der Wikipedia. Der amerikanische Fotograf David Slater aber verlangte, die Bilder zu löschen. Es sei seine Kamera gewesen, die der Affe geklaut hatte, um Hunderte Bilder zu knipsen, wovon einige recht ansehnlich geworden sind.

Er meint, er könne es sich nicht leisten, seine professionellen Bilder ohne Lizenzgebühr zu verschenken. Die Reise in den indonesischen Dschungel sei kein Urlaub gewesen, mahnte der Naturfotograf, und er müsse sie mit den Bildern schließlich finanzieren. Außerdem ist er es gewesen, der nicht nur die Fotoausrüstung zum Affen brachte, sondern die Kamera auch entsprechend einstellte, was erst einige brauchbare Bilder ermöglichte.

Das alles interessierte die Betreiber von Wikipedia nicht und entgegneten, dass – wenn überhaupt – nur der Affe das Copyright an den Fotos haben könne. Der Fotograf hat schließlich nicht selbst geknipst. Er könne daher keine Ansprüche an den Bildern geltend machen.

Dabei ist die Rechtslage eigentlich eindeutig – im deutschen wie im US-amerikanischen Recht: „Nur Menschen können Urheber im Sinne des Gesetzes sein“, stellt Rechtsanwalt Thorsten Modla klar. Hat also ein Tier ein Werk erschaffen, gibt es juristisch keinen Urheber – es ist also gemeinfrei.

Doch nicht immer muss der Urheber auch selbst den Auslöser gedrückt haben, erklärt der Anwalt: „Hätte der Fotograf die Affenbilder bewusst arrangiert, etwa mit einem Auslöser per Bewegungsmelder, könnte er hingegen durchaus als Urheber gelten.“ Daher ist, etwa von Fotos einer selbstauslösenden Wildkamera, in der Regel derjenige Urheber, der sie zu diesem Zweck aufgestellt hat.

Übrigens: Fotos müssen nicht erst eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen, wie etwa andere künstlerische Werke, um Urheberrechte zu genießen. „Nach § 72 UrhG gelten sie für Fotos immer, unabhängig von der Qualität“, informiert Modla. Natürlich immer vorausgesetzt, sie wurden von einem Menschen geknipst.

Ob nun in diesem Fall der Besitzer der Kamera, der eigentliche Fotograf – also der Affe – oder keiner von beiden das amerikanische Copyright an den Bildern bekommt, das wird nun in einem Rechtsstreit entschieden. Denn David Slater ist in den USA gegen Wikipedia vor Gericht gezogen.

Bild: Wikimedia Commons

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