Die Insolvenz von Air Berlin bedeutet nicht nur für die deutsche Wirtschaft, sondern auch für zahlreiche Reisende einen Rückschlag: Was passiert mit meinem bereits gebuchten Ticket? Kann und soll ich meinen Flug stornieren? Was passiert mit meinen Bonusmeilen?
Worum geht es?
Air Berlin, Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft, hat am 15. August 2017 Insolvenz angemeldet. Zuvor erklärte das Unternehmen Etihad Airways, das 29,21 Prozent der Anteile an Air Berlin hält, dass es aufgrund der Verluste der vergangenen Jahre keine Investitionen mehr tätigen wolle. Um Air Berlin die Fortsetzung des laufenden Betriebs zu ermöglichen, erhielt das Unternehmen von der Bundesregierung einen Kredit in Höhe von 150 Millionen Euro. Dieser Betrag könne den Betrieb für etwa drei Monate sichern. Gespräche über mögliche Übernahmen laufen bereits: Vor allem die Lufthansa zeigt großes Interesse am Erwerb der Billigfluggesellschaft.
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht Hans Jörg Weischedel beantwortet die wichtigsten Verbraucherfragen zur Air Berlin Insolvenz:
Kann ich meinen bereits gebuchten Flug jetzt einfach stornieren?
Die Insolvenz hat keine Auswirkung auf den ursprünglich geschlossenen Vertrag zwischen Fluggesellschaft und Reisenden, weshalb weiterhin die vertraglich vereinbarten Stornierungskonditionen gelten. Eine Art pauschales „Sonder-Stornierungsrecht“ gibt es nicht. Die Bundesregierung unterstützt Air Berlin mit einem Überbrückungskredit, so dass ein ordnungsgemäßer Betrieb bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährleistet sein sollte. Da der Flugbetrieb der Air Berlin zunächst einschränkungslos fortgeführt wird, ist von überstürzten Stornierungen besser abzusehen. Auch der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit die Stornierungskosten einzufordern, so dass auch mit der Eröffnung der Insolvenz die Stornierungskosten nicht einfach entfallen.
Welche Konditionen gelten denn generell bei der Stornierung von Air Berlin Flügen?
Economy Light / Economy Classic: Der Vergütungsanspruch der Fluggesellschaft abzüglich ersparter Aufwendungen bleibt bestehen, auch wenn der Flug storniert oder nicht angetreten wird. Eine Ausnahme gilt wenn der zur Stornierung führende Umstand auf höherer Gewalt beruht.
Economy Flex: Reisende, die Ihren Flug stornieren, erhalten den vollständigen Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurück.
Wie kann ich meinen Flug stornieren?
Reisende müssen sich schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief oder telefonisch an Air Berlin wenden. Dabei ist die Angabe der Buchungsnummer erforderlich. Entscheidend für etwaige Fristen ist das Eingangsdatum bei der Airline. Die Bearbeitungsgebühr liegt bei 25 Euro.
Was passiert, wenn ich meinen Flug antrete und der Rückflug gecancelt wird?
Wird der Flug gestrichen, greift generell die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, wonach Ihnen folgende Leistungen zustehen:
- Erstattung des vollständigen Ticketpreises oder alternative, zeitnahe Beförderung
- Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro (abhängig von der Flugdistanz), wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug von der Annullierung Ihres Fluges in Kenntnis gesetzt wurden
- Unterrichtet man Sie erst am Flughafen vom gestrichenen Flug, stehen Ihnen außerdem Getränke und Snacks zu
Beachten Sie, dass die Fluggesellschaft im Falle außerordentlicher Umstände (etwa bei schlechtem Wetter, Streiks oder politischen Unruhen) keine Entschädigung zahlen muss. Den Ticketpreis bekommen Sie aber natürlich trotzdem zurück.
Eine Kündigung des Vertrags aufgrund der Vertragsverletzung ist nicht notwendig, da Sie den Ticketpreis ohnehin schon aufgrund des EU rechtlichen Anspruches ersetzt bekommen. Sollte zu diesem Zeitpunkt die Insolvenz schon eröffnet worden sein, müssen die Ansprüche dann nicht mehr bei Air Berlin, sondern beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
Leider ist in diesem Fall damit zu rechnen, dass nur ein sehr geringer Teil der Forderung ausbezahlt wird, da bei derartigen Insolvenzverfahren die Auszahlungsquote erfahrungsgemäß nur einen Bruchteil der angemeldeten Forderung beträgt.
Was passiert mit meinen Bonusmeilen?
Das Vielfliegerprogramm topbonus Ltd. gehört nur minderheitlich zu Air Berlin und hat selbst keine Insolvenz angemeldet. Allerdings können die Bonusmeilen natürlich nicht mehr eingelöst werden, wenn es keine Air Berlin Flüge mehr gibt. Ob die Bonusmeilen eventuell durch andere Fluggesellschaften übernommen werden ist noch nicht geklärt und dies muss auch nicht zwingend der Fall sein. Es ist daher ratsam, die Meilen möglichst bald einzulösen, falls es doch zur Einstellung des Betriebs bei Air Berlin kommen sollte. Eine Barauszahlung der Meilen ist laut AGB nicht möglich.
Update: Das Vielfliegerprogramm topbonus Ltd. hat zehn Tage nach Air Berlin ebenfalls Insolvenz angemeldet. Gesammelte Meilen konnten dementsprechend für eine kurze Zeit nicht mehr eingelöst werden. Seit dem 21. September 2017 können Vielflieger im "topbonus Pop-up Shop" aus zahlreichen Prämien wählen.
Ich habe einen Flug bei der Air Berlin-Tochtergesellschaft Niki gebucht. Kann ich diesen stornieren?
Die Tochtergesellschaft Niki Luftfahrt GmbH hat keine Insolvenz beantragt. Flüge finden – wie auch bei Air Berlin selbst – weiterhin planmäßig statt. Bei Stornierungsabsichten gelten nach wie vor die üblichen Konditionen, welchen denen von Air Berlin entsprechen.
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