Die Online-Plattform Airbnb stellt den Kontakt zwischen privaten Gastgebern und Touristen her und übernimmt die Abwicklung der Buchung. Die Idee, die dahinter steckt, ist die zeitweilige Vermietung des eigenen Wohnraums, um Geld hinzuzuverdienen bzw. als Tourist eine günstige private Unterkunft für einen Kurzurlaub zu mieten und sich vor Ort wie ein Einheimischer lebend fühlen zu können. Klingt nach einer guten Sache für beide Seiten.
Doch was sagt der Vermieter dazu?
Die temporäre Vermietung von Wohnraum über Airbnb wirft zahlreiche Fragen auf, die noch alle nicht alle gerichtlich geklärt sind. Gemäß § 540 Abs. 1 BGB ist der Mieter ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
Überlässt der Mieter die Wohnung unbefugt einem Dritten, liegt ein wichtiger Grund vor, aus dem Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen kann. Eben dies hat das Landgericht Berlin bereits in einer Entscheidung vom 3.2.2015 (Az. 67 T 29/15) bestätigt.
Die entgeltliche Überlassung vermieteten Wohnraums an Touristen stelle einen derart schwerwiegenden Vertragsverstoß des Mieters dar, der es dem Vermieter unzumutbar mache, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.
Zudem hat das Landgericht Berlin dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung auch schon dann zugestanden, wenn sein Mieter nach einer Abmahnung nur als "Gastgeber" auf Airbnb gelistet sei. Denn damit tue der Mieter kund, dass er die vertragswidrige Gebrauchsüberlassung an Dritte fortsetzen wolle.
Für den Untermieter ist die Gebrauchsüberlassung mit einem zusätzlichen Risiko verbunden, denn § 540 Abs. 2 BGB bestimmt, dass der Mieter ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten hat, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat. Häufig machen sich die eingemieteten Touristen für wenige Tage eine schöne Zeit und feiern laute Partys das ganze Wochenende. Dies finden die Mitbewohner der Häuser meist nicht so amüsant und beschweren sich beim Vermieter.
Neben den mietrechtlichen Fragen, wirft die Vermietung über Airbnb auch steuerrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragen auf. Lassen Sie sich in Ihrem persönlichen Fall von einem kompetenten Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline beraten.