Immer wieder wird nach dem Rechtsgebiet Internetrecht gefragt. An dieser Stelle soll erläutert werden, was das Gebiet eigentlich umfasst und ob es dieses Gebiet überhaupt gibt. Obwohl Internetrecht zu einem im allgemeinen Sprachgebrauch gebräuchlichen Terminus geworden ist, stellt es im juristischen Sinne kein Spezialrechtsgebiet dar, wie zum Beispiel das Familien-, Urheber- oder Insolvenzrecht. Zu dem relevanten Normengerüst, das die juristisch relevanten Normen im sog. Internetrecht angeht, finden sich diese vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Telemediengesetz (TMG), im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), im Urheberrechtsgesetz (UrhG), im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Rundfunkstaatsvertrag (RStV).
Der Gesetzgeber begann mit dem Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG vom 22.?7.?1997), mit dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV vom 20.1./12.?2.?1997 idF vom 1.?4.?2005) bzw. mit dem Gesetz über den (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz vom 14.?12.?2001) Regelungen für das Internet zu schaffen. Daran anschließend folgten eine Vielzahl von Richtlinien des europäischen Gesetzgebers sowie das Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (ElGVG).
Das bekannteste Gesetz dürfte das Telemediengesetz (TMG) sein, in welchem die bisherigen Regelungen zu Tele- und Mediendiensten unter dem Begriff der Telemedien bereichsspezifisch weiter vereinheitlicht werden. Zuletzt wurde es 2015 geändert. Aufsehen erregte zuletzt die Neufassung der Verbraucherrechte-Richtlinie, die unter anderem eine Neuregelung des Widerrufsrechts zur Folge hatte. Diese Vorschriften regeln Ansprüche im Internet.
Darüber hinaus gibt es noch Fragen im Domainrecht: hier sind Fragen zu beantworten, die Rechte Dritter beinhalten, die aus dem Namen- und Markenrechte bestehen können oder als Unternehmenskennzeichen schutzfähig sein können. Auch Acces-Provider Verträge oder Webhosting Verträge Gegenstand von juristischen Prüfungen sein.
Zudem können Haftungsfragen bei Angeboten elektronischer Informations- und Kommunikationsdiensten zu prüfen sein. Aber auch der E-Commerce und andere Angebote elektronischer Dienstleistungen sind immer wieder Gegenstand in der juristischen Beratung (Preisangabe, Datenschutz, Widerrufsrecht, etc.).