Immer wieder befassen sich Gerichte und auch Anwälte mit der Thematik einer Eigenbedarfskündigung. Nicht jede Eigenbedarfskündigung greift für alle Fälle. Dieses Problem betrifft sowohl Vermieter als auch Mieter. Haben Sie also selbst Eigentum und haben den Wohnraum vermietet und spielen mit dem Gedanken den Wohnraum selbst zu nutzen so sollten Sie sich vor Ausspruch der Kündigung des Mieters in jedem Fall anwaltlich durch einen spezialisierten und in diesem Bereich versierten Anwalt beraten lassen, denn nicht jede Eigenbedarfskündigung hält stand. Sind Sie hingegen selbst Mieter und Ihr Vermieter möchte oder hat Sie gekündigt so sollten Sie sofort und ohne zu Zögern rechtlichen Rat eines auf diesen Bereich spezialisierten Anwalt einholen. Jede Eigenbedarfskündigung, die durch den Vermieter ausgesprochen wird, hat inhaltliche und formelle Anforderungen zu erfüllen. Welche dies genau sind,kann Ihnen ein auf diesen Bereich spezialisierter Anwalt erklären. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich bei uns beraten. Es ist jedoch äusserst wichtig, dass, wenn Sie Vermieter sind, Sie sich vor Ausspruch der Kündigung rechtlich beraten lassen, um Fehler zu vermeiden. Zu diesem Zeitpunkt kann noch gestaltend gelenkt werden. Sind Sie Mieter und haben Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten, so müssen Sie unverzüglich auf diese Kündigung reagieren, anderenfalls treten endgültige Folgen ein. Wir beraten Sie gerne.
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Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung
Immer wieder befassen sich Gerichte und auch Anwälte mit der Thematik einer Eigenbedarfskündigung. Nicht jede Eigenbedarfskündigung greift für alle Fälle.