Wenn Anleger falsch beraten worden sind und deswegen klagen möchten, muss die Rechtsschutzversicherung zahlen. Dies sehen die Rechtsschutzversicherer leider oft noch anders. Diese berufen sich hierfür immer noch gerne auf diverse Ausschlussklauseln, um keine Deckungszusage zu erteilen. Diese Ausschlussklauseln wurden nun vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt (Az. IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12).
Viele Verbraucher erlitten durch die Finanzkrise hohe Verluste durch Kapitalanlagen. Dies geschah oft durch eine vorangegangene fehlerhafte Beratung. Die Berater wiesen oft nicht auf die Risiken der Anlageform hin. Wer in solchen Fällen einen Schaden gegen den Berater geltend machen wollte, konnte und kann oft nicht auf die Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung bauen. Denn noch immer lehnen viele Versicherer den Eintritt für diese Fälle ab und weisen auf die Klauseln in ihren Verträgen hin.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass diese Klauseln intransparent und somit unwirksam sind. Nach diesen Klauseln gewähren Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (Anleihen, Aktien, Investmentanleihen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z. B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)“.
Der BGH führte aus, dass die Formulierungen für Verbraucher nicht verständlich seien und diese daher nicht abschätzen könnten, ob sie Versicherungsschutz genießen oder nicht. Hierfür komme es, so der BGH, nur auf das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers nach dem allgemeinen Sprachgebrauch des täglichen Lebens an, weil es sich um fest umrissene Begriffe der Rechtssprache handele.
Folge dieser Entscheidung ist, dass Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage im Fall einer fehlerhaften Beratung zur Kapitalanlage nicht mehr verwehren dürfen. Es ist daher Opfern der Finanzkrise dringend angeraten, anwaltliche Hilfe eines in diesem Bereich erfahrenen Anwaltes zu suchen. Opfer von Falschberatung, die gegen einen Berater vorgehen wollen, sollten sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt wenden, um die Deckungszusage bei ihrer Rechtsschutzversicherung zu erlangen. Auch die Verbraucher, die trotz fehlendem Versicherungsschutz geklagt haben, sollten nun durch ihren Anwalt ihre Versicherung zur Kostenübernahme auffordern. Dies gilt auch für diejenigen, deren Prozess bereits rechtskräftig entschieden ist.