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Arbeitsrecht : Abmahnung erhalten

Was ist zu tun, wenn man eine Abmahnung seines Arbeitgebers erhält. Ist die Abmahnung gerechtfertigt, dann sollte diese akzeptiert werden, so z.B. wenn man unentschuldigt fern bleibt oder wenn die Krankmeldung den Arbeitgeber zu spät erreicht.

Was ist zu tun, wenn man eine Abmahnung seines Arbeitgebers erhält. Ist die Abmahnung gerechtfertigt, dann sollte diese akzeptiert werden, so z.B. wenn man unentschuldigt fern bleibt oder wenn die Krankmeldung den Arbeitgeber zu spät erreicht. Sollte die Abmahnung jedoch nicht gerechtfertigt sein, so kann man unterschiedliche Maßnahmen ergreifen. In erster Linie sollte der Abmahnung widersprochen werden. Dieses sollte schriftlich geschehen. Die vorgeworfene Sachverhalt sollte aus der Sicht des Arbeitnehmers dargestellt werden. Es sollte verlangt werden, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Sollte der Arbeitgeber die Abmahnung jedoch nicht entfernen, so sollte verlangt werden, dass der Widerspruch zu den Personalakten genommen wird. Sollte ein weiteres Fehlverhalten zu einer erneuten Abmahnung führen und sollte es infolgedessen zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnissen kommen, so werden alle Abmahnung, ob widersprochen oder nicht vom zuständigen Gericht überprüft. Eine gerichtliche Überprüfung einer Abmahnung sollte immer wohl überlegt sein. Das Arbeitsverhältnis besteht zu diesem Zeitpunkt noch fort. Es kann zu einem angespannten Arbeitsverhältnis führen, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber verklagt. Häufig reicht ein Widerspruch der zu den Personalakten gelangt, da eine Abmahnung vom Gericht im Falle einer Kündigung sowieso überprüft werden würde. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline zur Verfügung und werden gerne ihre Fragen versuchen zu beantworten.

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