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Arbeitsrecht: Kündigung erhalten

Wie verhält man sich, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat? Sollte der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, so ist zu überprüfen, ob sich ein gerichtliches Vorgehen möglich ist.

Wie verhält man sich, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat? Sollte der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, so ist zu überprüfen, ob sich ein gerichtliches Vorgehen möglich ist. Das Kündigungsschutzgesetz ist erst anwendbar, wenn der Betrieb 10 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt, Teilzeitmitarbeiter bis 20 Stunden werden mit 0,5 und bis 30 Stunden mit 0,75 gezählt. Weiterhin muss das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden haben. In Kleinbetrieben kann meist nur gerichtlich gegen die Kündigung vorgegangen werden, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde oder wenn gegen " Treu und Glauben" verstoßen wird. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage wird auf die Unwirksamkeit der Kündigung und das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Es ist wichtig, dass die Frist eingehalten wird, da ansonsten die Kündigung wirksam wird auch wenn diese nicht gerechtfertigt wäre- Innerhalb kurzer Zeit, meist drei bis vier Wochen, findet ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt. Es wird versucht zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu vermitteln. Es kann versucht werden, den Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten und das Arbeitsverhältnis dadurch zu beenden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, so wird einige Monate später ein Kammertermin anberaumt, bei dem dann über die Kündigung entschieden wird. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline zur Verfügung.

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