Jeder Mensch macht Fehler, auch wenn er Arzt ist. Allerdings ist es für den Patienten nicht so leicht zu erkennen, ob und wann dem Arzt ein Fehler unterlaufen ist. Das kann schon bei der Diagnose sein, bei der Medikation oder einer Operation. Nicht nur niedergelassene Ärzte können Fehler machen, sondern natürlich auch Krankenhausärzte.
Zunächst sollte der Patient, der einen Arztfehler vermutet, mit einem anderen Arzt der gleichen Fachrichtung sprechen und mit einem Anwalt, der sich in solchen Sachen auskennt. Strafanzeigen gegen einen Arzt sind in aller Regel kontraproduktiv, weil sie zu einer Verhärtung der Fronten führen. Nur dann, wenn es unmöglich ist, an die Patientenakten zu kommen oder nachträgliche Eintragungen oder Änderungen zu befürchten sind, kann man daran denken.
Jeder Arzt muss eine Haftpflichtversicherung haben, die nicht nur Körperschäden, sondern auch Schmerzensgeld oder Haushaltsführungsschaden (fiktiv berechnet) abdeckt. Der Anwalt wird möglicherweise in komplizierteren Fällen einen Arzt im Hintergrund beauftragen, eine Stellungnahme abzugeben, damit er die Möglichkeit hat, auch medizinisch zu argumentieren und gegebenenfalls mögliche Gegenargumente abzuschätzen. Die Kosten dieses Mediziners muss der Patient selbst tragen. Die Höhe des Honorars wird einige wenige Hundert Euro in der Regel nicht übersteigen.
Zunächst wird es aber notwendig sein, die Patientenakten anzufordern, um weitere Erkenntnisse daraus gewinnen zu können. Letztendlich wird Klageerhebung notwendig sein. In seltenen Fällen kann ein Patient aber auch Hilfe von seiner Krankenkasse und deren ärztlichem Dienst erhalten.
Klagen sollte nur ein Patient, der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Denn die Kosten können leicht etliche Tausend Euro ausmachen, da das Gericht mit ziemlicher Sicherheit ein Sachverständigengutachten einholen wird.