Schrecken Sie nicht davor zurück, Ihre Forderung deshalb nicht gerichtlich durchzusetzen, weil
es sich um eine grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeit mit kleinem Streitwert (bis 2.000 Euro) handelt, und
die Kosten des Verfahren^s die Höhe der Forderung wohl möglich überschreiten.
Für diese Fälle hat die EU das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bis zu 2.000 Euro in Zivil- und Handelssachen vorgesehen. Das Verfahren ist seit 2009 in allen Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme Dänemarks anwendbar.
Der Vorteil dieses Verfahren ist, dass Sie Ihre geringfügige Forderung gegenüber einem Schuldner mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in einem vereinfachten Gerichtsverfahren ohne Verhandlungstermin und mit festen Fristen innerhalb kürzester Zeit durchsetzen können.
Die Kosten des Verfahrens bleiben überschaubar und sind identisch mit den Kosten einer üblichen Klage vor einem deutschen oder eventuell ausländischen Gericht der EU. Das in diesem Verfahren erlangte Urteil ist gemäß den einschlägigen EU Verordnungen in jedem anderen EU Mitgliedsstaat vollstreckbar.
Überschreitet Ihre Forderung die Wertgrenze für das Bagatell-Verfahren von derzeit 2.000,00 Euro, steht Ihnen das Verfahren auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls zur Verfügung. Dieses ist vergleichbar mit einem deutschen Mahnverfahren, endet allerdings mit einem Zahlungsbefehl, welcher ohne weitere Anerkennungsmaßnahmen in jedem anderen EU Mitgliedsstaat vollstreckbar ist.