Um jungen Familien bei der Eigentumsbildung unter die Arme zu greifen, hat die Große Koalition im Februar 2018 die Einführung des Kinderbaugeldes beschlossen. Wer ein Eigenheim baut oder kauft, darf sich über eine saftige Finanzspritze freuen. Ganz in trockenen Tüchern ist das Projekt jedoch noch nicht und viele Einzelheiten sind noch unklar.
Hier finden Sie einen aktuellen Überblick über alles, was Sie jetzt schon zum Baukindergeld wissen sollten!
Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine Art Ersatz für die Eigenheimzulage, die es bis 2005 gab. Es richtet sich an junge Familien mit der Absicht, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Jedoch ist eine Einkommensobergrenze vorgesehen: Nur wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von unter 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind erwirtschaftet, kann Baukindergeld beantragen. Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern darf insgesamt höchstens 105.000 Euro pro Jahr (75.000 Euro + 2x15.000 Euro) verdienen, um Anspruch auf Baukindergeld zu haben.
Laut Wahlprogramm soll das Baukindergeld für alle Kaufverträge und Baugenehmigen gelten, die ab dem 1. Juli 2017 neu geschlossen oder erteilt wurden. Das bedeutet, dass auch die rückwirkende Auszahlung nach aktuellem Stand der Dinge möglich sein soll.
Wie hoch fällt das Baukindergeld aus?
Beim Baukindergeld erhalten Sie je Kind und Jahr einen Zuschuss von 1.200 Euro. Dieser wird über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Planen Sie, ein Haus zu kaufen und haben Sie drei Kinder, dürfen Sie sich beispielsweise über einen Gesamtbetrag von 36.000 Euro freuen.
Wer in Bayern lebt, darf sich über einen weiteren Zuschuss freuen: Gemäß dem bayerischen Baukindergeld Plus sollen Familien 300 Euro pro Kind und Jahr zusätzlich erhalten.
Neben dem Baukindergeld ist auch die Erlassung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer in Planung. Die Höhe dieses Betrags ist allerdings Ländersache und wird voraussichtlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Wann kommt das Baukindergeld?
Wann genau das Baukindergeld kommt, ist noch unklar. Zunächst war die Rede von 2019, doch einige Politiker gehen mittlerweile von einer verfrühten Einführung der Zulage aus. So könnten auch 2018 schon die ersten Zuschüsse ausgezahlt werden.
Wo und wie kann ich Baukindergeld beantragen?
Aktuell ist es noch nicht möglich, Baukindergeld zu beantragen, da die einzelnen Modalitäten und Konditionen noch geklärt werden müssen. Spielen Sie mit dem Gedanken, ein Haus zu bauen oder kaufen, sollten Sie sich regelmäßig über Neuerungen informieren.
Was ist mit der geplanten Wohnflächenobergrenze?
Nachdem Kritik laut wurde, dass der vorgesehene Betrag von 2 Milliarden Euro bis 2021 für das Baukindergeld nicht reichen würde, wurde eine zweite Begrenzung neben der Einkommensobergrenze auf den Tisch gebracht.
Der aktuelle Vorschlag sieht vor, nur Wohnungen und Häuser zu fördern, die eine Wohnflächenobergrenze von 120 qm nicht überschreiten. Der Wert gilt dabei für eine vierköpfige Familie. Ab dem dritten Kind erhöht sich die Grenze um 10 qm pro Kind.
Auch dieser Vorschlag wurde von Politikern und Verbraucherschützern jedoch kritisiert, da er vor allem Familien auf dem Land, wo Wohnfläche in der Regel günstiger ist als in Ballungszentren, benachteiligen würde.
Der nachträgliche Vorschlag ist auch dahingehend problematisch, da viele Familien das Baukindergeld bereits in das laufende Bauvorhaben eingerechnet haben und sich nun mit signifikant höheren Kosten konfrontiert sehen. Gehören auch Sie zu diesen Familien, kann es sich auszahlen, Rat von einem Anwalt einzuholen. Zwar stehen die genauen Konditionen zum Baukindergeld noch nicht fest, doch können Sie sich so frühzeitig Infos zu Ihren Rechten und Tipps zum weiteren Vorgehen sichern.
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