Aktuelles aus Recht und Justiz

Bausparer Achtung! Was tun, wenn gekündigt wird?

Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass Bausparkassen den Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind, auch stets einhalten.

Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass Bausparkassen den Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind, auch stets einhalten. Doch wie man leider allzu oft feststellen muss, halten sich Bausparkassen an diesen Grundsatz momentan nicht immer. Aktuell wollen viele Bausparkassen, wie zum Beispiel die BHE, LBS und auch Wüstenrot ihre Kunden regelrecht loswerden. Aufgrund der aktuell bestehenden Zinssituation benutzen viele Bausparer ihre Verträge als günstige Sparanlage, da andernfalls nirgendwo vergleichbar hohe Zinsen gezahlt werden. Dies stösst bei den Bausparkassen nicht auf Gegenfreude. Sie kündigen einfach ihre Kunden. Die Frage, die sich der einzelne Bausparer hier sofort stellen sollte, ist: Ist diese Kündigung rechtmäßig? Wenn auch Sie von diesem Problem betroffen sind, wie auch viele andere, so rufen Sie uns sofort an und lassen sich darüber beraten, natürlich von einem auf diesen Bereich spezialisierten Anwalt. Dieser wird Ihnen die Einzelheiten erläutern. Es stellt sich hier die rechtliche Frage, ob die Bausparkassen ihre Kunden einfach kündigen können. Dies setzt voraus, dass sie eine Kündigungsmöglichkeit haben und dies ist sehr zweifelhaft. In jedem Fall sollten Sie diese Kündigung nicht einfach sang und klanglos akzeptieren. Sie sollten sich durch einen erfahrenen spezialisierten Anwalt beraten lassen, wie Sie sich richtig verhalten. Gegen die Kündigung muss vorgegangen werden. Rufen Sie uns an.

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