Zahlreiche Bausparkassen kündigen Altverträge, bei denen die Bausparsumme in der Regel angespart ist und die heutzutage nicht mehr realisierbare Zinsen um 4 % erzielen. Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Berechtigung der Kündigungen liegt ersichtlich noch nicht vor. Daher sollte der Kündigung widersprochen werden. Nachstehend dazu ein entsprechendes Musterschreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer Kündigung meines Bausparvertrages widerspreche ich hiermit verbunden mit der Erklärung, dass ich nach wie vor beabsichtige, auf der Grundlage dieses Bausparvertrages ein Bauspardarlehen aufzunehmen, sobald ich meine diesbezüglichen Pläne realisieren kann. Die Bausparsumme werde ich unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entgegennehmen. Ich behalte mir die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Sie vor, sobald eine höchstrichterliche Rechtsprechung dies ermöglicht. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift)
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Bausparkassen kündigen Altverträge mit günstigen Zinsen
Zahlreiche Bausparkassen kündigen Altverträge, bei denen die Bausparsumme in der Regel angespart ist und die heutzutage nicht mehr realisierbare Zinsen um 4 % erzielen.