Aktuelles aus Recht und Justiz

BEA - besonderes elektronisches Anwaltspostfach - ersetzt EGVP

Derzeit bekommen Rechtsanwälte Anschreiben der Bundesrechtsanwaltskammer mit einem neuen Produkt namens BEA.

Derzeit bekommen Rechtsanwälte Anschreiben der Bundesrechtsanwaltskammer mit einem neuen Produkt namens BEA.

Wer, oder was, ist Bea?

Nun, BEA war jedenfalls nicht Bestandteil meiner Juristenausbildungs- und Studienordnung. Schauen wir nochmal in das Anschreiben: Die Anwaltschaft darf nun kostenpflichtig viele unbekannte, dort auf Hochglanzpapier angebotene neue Produkte kaufen wie z.B. eine "Basis-Karte" für nur Euro 29,90 pro Jahr, die "beA Karte Signatur" für Euro 49,50 pro Jahr, den patentierten "cyberjack RFID" komfort für einmalig Euro 129,90 und den ebenfalls patentierten "cyberjack secoder" für einmalige Euro 59,90.

Bestellen wir halt mal, nur zur Vorsicht? Aber was bestellen wir da eigentlich? Unter dem Stichwort BEA finden sich bei der marktführenden zentralen Internet-Suchmaschine interessante Informationen zum Expertentest von Boxspringbetten namens Bea. Nein, darum geht es hier wohl nicht. Bea ist auch nicht der Name einer Bekannten, die sich schon lange bei uns nicht mehr gemeldet hat, naja, derselbe Name mag es wohl schon sein.

Wenn man die Patente auf der Suchmaschine des Bundespatentamts recherchiert, so finden sich mit den Suchworten cyberjack oder secoder keinerlei Patente. RFID ergibt aber über 1.000 Treffer, na also. Die ersten vier gelisteten Patente sind angemeldet von 3M Innovative Properties Co, US und in spanischer Sprache. Für den, der kein Spanisch kann, hier auf Englisch: RFID bedeutet "radio-frequency identification" Das bedeutet zu Deutsch: Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen, eine Technologie für Sender-Empfänger-Systeme zum automatischen und berührungslosen Identifizieren und Lokalisieren von Objekten und Lebewesen mit Radiowellen.

Sie verstehen immer noch nicht viel mehr? Naja, ich eigentlich auch nicht. Des Rätsels Lösung: BEA ist die Abkürzung für das neue (alte) "besondere elektronische Anwaltspostfach". Es handelt sich um die Nachfolge des inzwischen verkümmerten "EGVP", des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs, das durch die Bundesrechtsanwaltskammer zum Jahresende aufgekündigt worden ist. Nun, ob BEA mehr taugt als das EGVP, wird sich weisen, ich bin gespannt. Ein gescheites elektronisches Postfach, auch für Mandanten geeignet, scheint es immer noch nicht zu sein. BEA wird nicht mehr geschenkt, darum wird BEA wohl auch noch ins Maul geschaut werden müssen. Eins steht fest: "Internet der Dinge" scheint so auch bei uns Anwälten Einzug zu halten. Heureka.

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