Bei einem deutschen Rechtsanwalt kostet eine sogenannte Erstberatung für einen Verbraucher, also eine Privatperson, maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Für minderbemittelte Personen kann diese Gebühr aber zu hoch sein. Dafür gibt es die Beratungshilfe: Auch wer nur wenig Geld hat, muss nicht ohne Rechtsrat bleiben.
Er begibt sich zu dem für ihn ortszuständigen Amtsgericht und zwar dort zur Rechtsantragstelle. Der Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin prüft die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Dann wird dem Ratsuchenden der sogenannte Berechtigungsschein erteilt. Die Rechtsberatung selbst darf die Rechtsantragstelle nicht geben. Sie nimmt nur Anträge auf, darum heißt sie auch so, hilft aber notfalls bei der Antragsformulierung dem Rechtsunkundigen.
Mit dem Berechtigungsschein geht der Ratsuchende, natürlich am besten nach Voranmeldung, zu einem Rechtsanwalt. Jeder deutsche Rechtsanwalt ist verpflichtet, Beratungshilfe zu gewähren. Der Anwalt ist berechtigt, eine Schutzgebühr von 15 Euro zu erheben. Dann berät der Rechtsanwalt den Minderbemittelten. Er wird auch nach außen tätig, genauso wie er es bei seinen anderen Mandanten tut (Ausnahmen sind Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten, wo es über Beratungshilfe nur Beratung gibt). Der Rechtsanwalt rechnet mit der Staatskasse bestimmte Gebühren unabhängig von der Höhe des Gegenstands wertes ab.
Niemand muss in Deutschland also unberaten bleiben. Und auch für den Rechtsanwalt ist die Beratungshilfe nicht ganz unattraktiv, zumindest wenn er in einem Zivilrechtsfall eine Einigung zustande bringt, denn dafür bekommt er noch eine festgelegte Zusatzvergütung aus der Landeskasse.