Aktuelles aus Recht und Justiz
Bundesgerichtshof verbietet Netflix beliebige Preiserhöhungen
Netflix-Streamer dürfte ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshof freuen: Ab sofort ist es dem Streaming-Anbieter nicht mehr erlaubt, jederzeit beliebig seine Preise anzupassen. Eine Klausel in den Nutzungsbestimmungen hatte dem Unternehmen dieses Recht bislang vorbehalten, doch damit ist nun Schluss. Der Bundesgerichtshof erklärte eine solche Klausel für rechtswidrig.
Verbraucherzentralen klagten gegen Netflix
Mehrere Verbraucherzentralen hatten zunächst gegen die besagte Klausel in den AGBs von Netflix geklagt. Dort hieß es:
„Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern. Sie werden jedoch mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten über jegliche Änderungen an Preisen und unserem Abo-Angebot informiert.“
In einer offiziellen Begründung rechtfertigte der Streaming-Anbieter die Klausel mit der hochkomplexen Preisbildung: Man sei stark von Angebot und Nachfrage abhängig und hätte schwankende Lizenzkosten für die eingekauften Filme.
Bereits 2019 hatte das Berliner Kammergericht in diesem Fall entschieden, dass Klauseln zur Preisänderung nur zulässig sind, wenn konkrete Kostenerhöhungen umgelegt und im Einzelnen aufgeführt werden – was zu keinem Zeitpunkt vonseiten des Unternehmens geschehen war. Nicht erlaubt sind hingegen Preiserhöhungen, die auf Gewinnsteigerung zielen. Netflix verstößt damit gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs.1 S.2 BGB), da Kund*innen weder die Möglichkeit haben, etwaige Preisanpassungen vorherzusehen, noch können sie nachvollziehen, wie und warum es dazu kommt. Außerdem hatte das Gericht einen Bestell-Button für ein Abo bemängelt, der nicht hinreichend deutlich machte, dass sich Kund*innen zur Zahlung verpflichten.
Bundesgerichtshof lehnt Revision ab
Obwohl die Revision damals ausgeschlossen worden war, zog Netflix vor den Bundesgerichtshof, um ein Verfahren mittels Nichtzulassungsklage durchzusetzen – ohne Erfolg. Die besondere wirtschaftliche Bedeutung der Klausel hätte laut Bundesgerichtshof schon vor dem Kammergerichts-Urteil dargelegt werden müssen. Die Beschwerde wurde verworfen und das Urteil ist somit rechtskräftig. Ab sofort darf Netflix in seinen AGBs für Deutschland keine Klauseln mehr verwenden, die beliebige Preiserhöhungen ermöglichen.
Der Streaming-Anbieter ist nun zum Handeln gezwungen und muss seine Nutzungsbestimmungen sowie die Gestaltung des Bestell-Buttons rechtskonform anpassen. Andernfalls droht eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro. Wie Netflix dann bei zukünftigen Preisanpassungen vorgehen wird, bleibt abzuwarten. Zuletzt wurden die Abo-Gebühren Anfang 2021 erhöht.