3G in Gastronomie und Hotellerie
Ab 04.03. gilt in der Gastronomie 3G. Dort haben dann Geimpfte, Genesene und Personen mit einem tagesaktuellen negativen Test Zugang. Bisher galt 2G, also nur für Geimpfte und Genesene.
Die 3G-Regel gilt künftig auch wieder für Übernachtungsangebote.
Diskotheken und Clubs öffnen wieder
Feiern gehen wird nun wieder möglich: Clubs und Diskotheken dürfen öffnen. Dabei gilt die 2Gplus-Regel: Geimpfte und Genesene benötigen zusätzlich einen negativen Test – oder eine Booster-Impfung, denn diese ersetzt bei 2Gplus in den meisten Fällen die Notwendigkeit eines Tests.
Mehr Zuschauer*innen bei Großveranstaltungen
Für Konzerte, Fußballspiele und Co. sind wieder mehr Zuschauer*innen zugelassen.
In Innenräumen sind eine Auslastung von 60%, aber insgesamt maximal 6.000 Personen erlaubt. Bei Veranstaltungen im Freien sind es eine Maximalauslastung von 75% und höchstens 25.000 Personen.
Bei Großveranstaltungen gilt die 2G-Regel, je nach Veranstaltung unter Umständen auch 2Gplus.
Individuelle Unterschiede: Das müssen Sie beachten!
Die neuen Corona-Regelungen wurden von Bund und Ländern beschlossen. Die Umsetzung liegt jedoch bei den einzelnen Bundesländern.
Daher kann es, je nachdem wo Sie leben, Abweichungen von diesen Regeln geben.
Prüfen Sie daher, welche Regeln für Sie genau gelten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet eine Übersicht, in der sowohl alle neuen Regeln als auch die Corona-Regeln der einzelnen Bundesländer aufgeführt sind.
Im Einzelfall können, zum Beispiel bei Veranstaltungen, auch strengere Regeln festgelegt werden. Informieren Sie sich am besten vorab, beispielsweise beim Veranstalter, welche Regeln im konkreten Fall gelten.