Mannigfache Änderungen im Familienrecht Unser Familienrecht ist internationaler geworden.
In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber gravierende Änderungen im EGBGB vorgenommen. Auf Grund neuer Vereinbarungen in der EU steht auch eine weitere Internationalisierung des Familienrechts an. Der Rechtsgrund für den Eingriff in die bisherigen Regelungen des deutschen internationalen Privatrechts sind die EU-Verordnungen Brüssel II a, Rom III sowie die Unterhaltsverordnung und das Haager Unterhaltsprotokoll.
Weitere Verordnungen werden kommen, insbesondere ist damit zu rechnen, dass in der Zukunft sich die Staaten über eine güterrechtliche Vereinbarung einigen werden. Diese völkerrechtlichen Vereinbarungen Und Regelungen der U haben Vorrang nach § 97 FamFG. Insbesondere hier lebende EU - Bürger und gemischt nationale Ehen sind betroffen.
Sie sollten sich daher bei Trennung und Scheidung ausführlich von den selbstständigen Kooperationsanwälten der DAHAG beraten lassen.