Immer mehr Autofahrer verwenden eine sogenannte Dashcam oder On-Board-Kamera, um während des Autofahrens permanent das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen. Vor allem um im Streitfall Autounfälle oder sonstige Verkehrsvergehen dokumentieren und beweisen zu können.
Vielfach finden sich die Filmaufnahmen aber auch im Internet in Videoportalen wie YouTube wieder. Damit stellt sich für viele Verkehrsteilnehmer die Frage, ob solche Dashcams rechtlich überhaupt erlaubt sind. Denn vielfach wird eingewendet, andere Verkehrsteilnehmer würden durch die Aufzeichnungen in ihrem Persönlichkeitsrecht und dem Recht am eigenen Bild verletzt.
Die Befürworter der Dashcams argumentieren, dass eine Persönlichkeitsrechtsverletzung nur geringfügig sei, da die Aufnahmen in regelmäßigen Abständen wieder gelöscht würden und das Interesse des Autofahrers, im Falle eines Rechtsstreits beweiskräftige Bilder zu haben, höher zu bewerten sei.
Die Gerichte haben zu dieser Problematik noch keine eindeutige Antwort gefunden, sodass die Rechtslage bis heute ungeklärt ist. Sicher ist lediglich, dass private Aufnahmen per Foto oder Film aus dem Auto heraus oder die private Dokumentation einer Motorradfahrt rechtlich unproblematisch sind.
Entscheidend ist dabei der private Zweck der Aufnahmen. Sobald die Filmaufnahmen aber im Internet online gestellt werden, ist es empfehlenswert, darauf zu achten, dass die Personen, die auf dem Film erkennbar sind, vor der Veröffentlichung ihre Zustimmung erteilt haben. Ansonsten könnte ein Rechtsstreit drohen, ob die Veröffentlichung zulässig ist und das Recht am eigenen Bild verletzt ist.
Ob ungeachtet der Zulässigkeit der Veröffentlichung im Internet ein solcher Film vor Gericht im Strafverfahren oder im Zivilverfahren als Beweismittel zugelassen werden kann, müssen die Gerichte im Einzelfall entscheiden. Hierzu wird es sicherlich in naher Zukunft einige Entscheidungen von Berufungsgerichten geben.