Der Auftrag, einen Rechtsstreit zu führen, entspricht bei höheren Gegenstandswerten manchmal der Anschaffung eines neuen Pkws. Man würde niemals einfach hingehen und irgendein Fahrzeug drauflos kaufen. Entsprechend sollten, um spätere Überraschungen zu vermeiden, ein paar einfache Grundregeln beachtet werden:
Zunächst einmal ist eine Vorauswahl des geeigneten Kollegen zu empfehlen. Der Hausanwalt ist nicht unbedingt für alle Fälle die richtige Auswahl. Hier wird auch häufig viel zu schnell irgendeiner Empfehlung, einem Inserat oder sonstiger Werbung gefolgt. Eine geeignete erste Auswahl an spezialisierten Kollegen bekommt man z. B. anhand der Anwaltssuche der DAHAG, gegebenenfalls auch auf telefonische Anfrage.
Auch die örtlichen Rechtsanwaltskammern führen geeignete Listen mit spezialisierten Kollegen. Sinnvoll ist es auch, entsprechende einschlägige Entscheidungen neueren Datums besonders auf Ebene der Land- und Oberlandesgerichte Ihres Wohnorts durchzusehen. Häufig wird im Rubrum, also auf der Deckseite der Urteile mit angegeben, welche Anwälte dabei die Vertretung übernommen hatten. Wenn es um hohe Gegenstandswerte geht, dann ist es ein sehr guter Tipp, erst einmal einen zweiten Kollegen mit einer ähnlichen Spezialisierung lediglich damit zu beauftragen, anhand gewisser vorgegebener Kriterien eine Vorauswahl von mehreren geeigneten Kollegen vorzuschlagen.
Denkbar wäre es auch, solch einen Auftrag im Rahmen der E-Mail-Beratung der DAHAG auszuschreiben. Hier empfiehlt es sich, vorab schriftlich ein festes Pauschalhonorar zu vereinbaren. In diesem Rahmen sollten Sie Ihre Vorstellungen von der geplanten anwaltlichen Tätigkeit einschließlich des voraussichtlichen Prozessverlaufs auch finanziell möglichst genau vorab zu durchdenken und zu planen. Auch dabei könnten Sie sich helfen lassen.
Wichtig ist, zu definieren, nach welchen Kriterien der Kollege oder die Kollegin auszusuchen ist. Manche Mandanten fragen nach äußerst aggressiven Anwälten, die niemals aufgeben und notfalls den Fall vor die höchsten Gerichte bringen. Hier gilt es aber aufzupassen, denn solche Kollegen sind manchmal nicht nur gegenüber der Gegenseite rücksichtslos, sondern auch gegenüber der eigenen Mandantschaft. Häufig kommt es da später zu Beschwerden, denn solche Kollegen ziehen im Zweifel auch der eigenen Mandantschaft das Fell über die Ohren, solange die eigene Kasse nur stimmt.
Anderen ist der reine Gedanke an Gerichte ein Graus. Dann wäre ein Kollege vorzuziehen, der bekannt ist als verhandlungssicher, und der außergerichtliche Lösungen bevorzugt.