Sollte es zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung gekommen sein, so wird die Behörde dem Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen zukommen lassen. Es handelt sich entweder um einen Zeugenfragebogen oder um einen Anhörungsbogen als Beschuldigter.
Den Zeugefragebogen bekommt der Halter des Fahrzeuges meist, wenn die Identität des Fahrers nicht eindeutig feststeht. Oder aber, wenn aufgrund der Person auf dem Foto der Behörde bewusst ist, dass der Halter selbst das Fahrzeug nicht gefahren hat. Das ist häufig der Fall, wenn es sich bei dem Halter um eine männliche bzw weibliche Fahrerin gehandelt hat, der Halter es jedoch aufgrund des anderen Geschlechtes nicht sein kann. Bei dem Zeugenfragebogen muss man bei einem Familienmitglied keine Angaben machen bzw. die Identität des Fahrers nicht nennen, wenn ein sog. Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Es müssen dann lediglich die Pflichtangaben gemacht werden, die den Namen, Vornamen, aktuelle Anschrift und Geburtsdatum des Halters enthalten.
Danach sollte abgewartet werden, ob ein Anhörungsbogen als Beschuldigter ergeht und ob dieser den richtigen Adressaten betrifft. Da die Behörde aufgrund der Verjährung nur drei Monate Zeit hat, kann dieses zur Verjährung der Tat führen. Ob der Tatvorwurf richtig ist, kann nur durch eine Akteneinsicht geprüft werden. Die Akteneinsicht kann meist nur von Rechtsanwälten vorgenommen werden.