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Die Impressumspflicht - wann ist eine private Internetseite geschäftsmäßig?

Wer sich im Internet bewegt, weiß, dass das Internet lange nicht so anonym ist, wie viele denken. Gerade bei aus Deutschland betriebenen .

Wer sich im Internet bewegt, weiß, dass das Internet lange nicht so anonym ist, wie viele denken. Gerade bei aus Deutschland betriebenen .de-Domains gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Pflichten, die der Seitenbetreiber einhalten muss. Insbesondere bei gewerblich genutzten Internetseiten muss der Seitenbetreiber angeben, wer er ist und wie seine Kontaktdaten lauten. Die gesetzliche Voraussetzung findet sich hierzu in § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG). Dort ist geregelt, dass jeder, der eine Internetseite "geschäftsmäßig" betreibt, ein Impressum haben muss.

Wann eine Internetseite geschäftsmäßig betrieben wird, sagt das Gesetz allerdings nicht. Die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass der Seitenbetreiber schon dann "geschäftsmäßig" handelt, wenn die Internetseite über den engsten Freundes- und Familienkreis hinaus gelesen wird. Dies kann sehr schnell der Fall sein, da sich die meisten Internetseiten an einen größeren Leserkreis richten. Daher sollte ein Seitenbetreiber in Zweifelsfällen nicht auf ein Impressum verzichten. Das Impressum muss als solches eindeutig erkennbar sein. Es empfiehlt sich daher, das Impressum auch konkret als "Impressum" zu bezeichnen und nicht irgendwelche Fantasiebegriffe dafür zu erfinden.

Das Impressum sollte als notwendige Daten zumindest den vollständigen Vornamen und Nachnamen des Seitenanbieters, die komplette Postanschrift und seine E-Mail-Adresse beinhalten. Die Telefonnummer muss nicht zwangsläufig genannt werden. Zudem sollte das Impressum auf der Startseite gut auffindbar positioniert und möglichst von jeder Unterseite aus aufrufbar sein.

 

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