Sehr häufig ist der Rechtsanwalt bereits vorgerichtlich für den Mandanten nach außen tätig gewesen. Außergerichtlich verdient der Rechtsanwalt dafür die Geschäftsgebühr. Diese bemisst sich nach dem Gegen-standswert, um den es wertmäßig in Euro geht. Die Geschäftsgebühr ist eine sogenannte Rahmengebühr, deren Höhe in Zehntel der Anwalt nach seinem pflichtgemäßen Ermessen festlegt. Die Geschätsgebühr beträgt 0,5 bis 2,5 einer vollen (= 1,0) Gebühr. Die betragsmäßige Höhe ergibt sich aus der Rechtsanwaltsgebührentabelle Der gesetzliche Mindestgegenstandswert liegt bei 500 Euro. Erst ab der sogenannten Schwellengebühr von 1,3 muß der Rechtsanwalt seinen Gebührenansatz begründen, nämlich, dass die Rechtsangelegenheit schwierig oder umfangreich war. Hinzu zur Geschäftsgebühr kommt die Auslagenpauschale von 20% der Geschäftsgebühr, maximal 20 Euro. Schließlich berechnet der Rechtsanwalt aus der Summe von Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale die gesetzliche Umsatzsteuer, also zur Zeit 19%. Geht die Tätigkeit des Anwalts zu Gericht weiter, erwirbt der Rechtsanwalt bei einer streitigen Vertretung vor dem Zivilgericht 1. Instanz folgende Gebührenansprüche: 1. Verfahrensgebührf: 1,3 Damit wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rechtszug abgegolten. Auf die Verfahrensgebühr wird maximal 0,65 der vorgerichtlichen Geschätsgebühr angerechnet. Nicht ange- rechnet wird die Auslagenpauschale. 2. Terminsgebühr: 1,2 3. Auslagenpauschale: 20% aus der Summe von Verfahrensgebühr und Terminsgebühr, wiederum maximal 20 Euro. Die Auslagenpauschale entsteht also erneut. 4. Mehrwertsteuer (19%) aus allen Gebühren. Kommt es zu einer Einigung (= Vergleich) bei Gericht, verdient der Rechtsanwalt für seine Mitwirkung daran noch eine 1,0 Einigungsgebühr brutto. Übrigens: Ergibt sich schon vorgerichtlich eine Einigung unter Beteiligung des Anwalts, verdient dieser neben der Geschätsgebühr noch eine 1,5 Einigungsgebühr zuzüglich 20% Auslagenpauschale aus der Summe beider Gebühren (wieder aber nur maximal 20 Euro) plus Mehrwertsteuer. Rechtsanwalt Karlheinz Dorsch, Bamberg
Aktuelles aus Recht und Justiz
Die Rechtsanwaltsgebühren in einem streitig geführten Rechtsstreit 1.
Sehr häufig ist der Rechtsanwalt bereits vorgerichtlich für den Mandanten nach außen tätig gewesen. Außergerichtlich verdient der Rechtsanwalt dafür die Geschäftsgebühr.