Wer auf Ebay gezielt auf Auktionen bietet und darauf hofft, dass diese abgebrochen werden, um den Verkäufer dann auf Schadenersatz zu verklagen, handelt rechtsmissbräuchlich. Das hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe entschieden (Az. VIII ZR 182/15).
Im vorliegenden Fall bot ein Mann bei einer Ebay-Auktion für ein Motorrad mit. Die Auktion brach der Verkäufer aber frühzeitig ab, da er Fehler in der technischen Beschreibung entdeckte. Der einzige Bieter verklagte den Verkäufer dann nach etwa sechs Monaten auf 4.899 Euro Schadenersatz. Der Fall kam bis vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe und dort wurde die Klage abgewiesen.
Der Kläger zog bereits in vier ähnlichen Fällen nach Auktionsabbruch vor Gericht und sei deswegen auffällig geworden. Die Gebote gab er damals mit verschiedenen Nutzerkonten bei Ebay ab. Der BGH ist der Meinung, dass der Mann rechtsmissbräuchlich handelt, da er nur auf den Schadenersatz abzielt und an der eigentlich gebotenen Ware kein Interesse hat.