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Ehe für Alle - Was sich ab Oktober ändert

Ehe für Alle - Was sich ab Oktober ändert

Viele Jahre lang kämpften gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland um Anerkennung. Der erste wichtige Schritt in Richtung Gleichberechtigung wurde im Jahr 2001 gemacht: Seitdem können schwule und lesbische Paare amtlich eingetragene Lebenspartnerschaften schließen. Dennoch ging die vielerorts als „Ehe Light“ bezeichnete Alternative anfangs mit zahlreichen Benachteiligungen im Miet-, Erb- und Steuerrecht einher. Obwohl diese nach und nach – oftmals nur auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts – beseitigt wurden, blieben einige Hürden bestehen. Erst die „Ehe für Alle“, die Ende Juni vom Bundestag beschlossen wurde und am 1. Oktober 2017 in Kraft treten wird, bringt die langersehnte rechtliche Gleichstellung.

Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

Das Resultat der „Ehe für Alle“ ist die Änderung von § 1353 des Bundesgesetzbuchs, welcher künftig wie folgt lauten wird: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Die wohl wichtigste rechtliche Implikation dieser Neuformulierung bezieht sich auf die Adoption von Kindern, die gleichgeschlechtlichen Paaren bislang verwehrt blieb. Entscheidet sich ein schwules oder lesbisches Paar nun für die Eheschließung, kann gemeinsam ein Kind adoptiert werden, wenn die nötigen Voraussetzungen gegeben sind. Eine Änderung des Adoptionsrechts ist dafür nicht nötig, denn dieses ist allgemein auf Ehepaare zugeschnitten.

Lebenspartnerschaften werden nicht automatisch in Ehen umgewandelt

In Deutschland sind aktuell rund 43.000 Lebenspartnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren eingetragen. Diese werden am 1. Oktober nicht automatisch in Ehen umgewandelt, sondern nur auf expliziten Wunsch hin. Dabei müssen beide Partner auf dem Standesamt erklären, dass sie von nun an eine Ehe auf Lebenszeit führen wollen. Das Modell der „Ehe Light“ wird ab dem 1. Oktober 2017 hingegen abgeschafft. Das bedeutet, dass keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden können.

Einer dpa-Umfrage zufolge wird übrigens nicht mit einem Ansturm auf die Standesämter gerechnet: Es gebe aktuell mehr Anfragen bezüglich der Umwandlung der Lebenspartnerschaften als für neue Eheschließungen. Nichtsdestotrotz haben sich die ersten Heiratswilligen bereits angemeldet. Um diese direkt am Stichtag in den Hafen der Ehe befördern zu können, öffnen Standesämter vielerorts ausnahmsweise am Sonntag ihre Pforten.

Bürokratischer Fauxpas

Die Einführung der „Ehe für Alle“ kann durchaus als Hauruck-Entscheidung angesehen werden. Nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Podiumsdiskussion am 26. Juni 2017 erklärte, dass sie sich bezüglich der gleichgeschlechtlichen Ehe eine offene Diskussion wünsche, wurde diese kurzerhand Teil der letzten Bundestagssitzung vor der Sommerpause geführt. Diese fand nur vier Tage nach der ursprünglichen Äußerung Merkels statt und endete mit einer Mehrheit für den Gesetzesentwurf.

Nachdem die schnelle Entscheidung und Umsetzung allgemein begrüßt wurde, scheint sie für die deutsche Bürokratie ein wenig zu rasant gewesen zu sein. Die Standesämter beklagen, dass ihre Software bisher lediglich zwischen „Ehemann“ und „Ehefrau“ unterscheide, im Eheregister aber nicht zweimal dasselbe ausgewählt werden könne. Dies ist nicht nur ein technisches, sondern auch ein rechtliches Problem, da die Benennung der Felder von den personenstandsrechtlichen Vorschriften abhängt. Diese müssen zunächst vom Gesetzgeber angepasst werden. Demnach müssen sich besonders Heiratswillige vorerst entscheiden, wer auf dem Papier – genauer gesagt in den XML-Daten – die männliche, und wer die weibliche Rolle übernehmen soll. Zu Komplikationen im Alltag wird die vorläufige Fehleintragung laut Behörden aber nicht führen.

Die nötige Gesetzesänderung sowie das Softwareupdate sind übrigens für den 1. November 2018 angekündigt.

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