Dennis Fassler aus Koblenz fragt:
Wir heiraten und möchten einen Ehevertrag abschließen. Können wir einfach einen Vertragsmuster kaufen oder sollten wir einen Anwalt konsultieren?
Rechtsanwalt Thomas Nolting aus Apen antwortet:
Grundsätzlich können sie einen Ehevertrag ohne einen Rechtsanwalt aufsetzen und ein Vertragsmuster erwerben. Um aber rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist es von Vorteil, einen Rechtsanwalt mitwirken zu lassen. Vorher sollte man sich mit dem Partner absprechen und klären, was genau durch den Vertrag geregelt werden soll. Ist der Ehevertrag erstellt, so muss dieser dann unbedingt von einem Notar notariell beurkundet werden. Ansonsten gilt der geschlossene Ehevertrag nicht.
Die Kosten für die notarielle Beurkundung hängt vom Vermögen beider Partner ab. Durchschnittsverdiener beispielsweise, zahlen etwa 250 Euro für den Notar. Was viele nicht wissen: Ein Ehevertrag kann auch nach der Heirat geschlossen werden und auch Änderungen sind nach einem Abschluss möglich, wenn das Ehepaar sich über die Änderungen einig ist.
Die wichtigsten Themen, welche in einem Ehevertrag geregelt werden können:
- Güterstand: Regelt die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten
- Versorgungsausgleich: Gleicht erworbene Rentenansprüche des Ex-Partners aus
- Unterhalt: Legt fest ob nach einer Scheidung Unterhalt an den Ex-Partner gezahlt werden muss. Auch die Höhe der Unterhaltszahlungen wird festgelegt
- Erbrecht: Vermögensaufteilung nach dem Tod des Ehepartners wird geregelt
Falls kein Ehevertrag geschlossen wurde und die Ehe geschieden wird, so gilt der gesetzliche Güterstand mit Zugewinnausgleich. In diesem Fall haftet kein Partner für Schulden des anderen. Auch das in die Ehe mitgebrachte Vermögen wird nicht geteilt. Gemeinsam erwirtschaftete Güter werden aufgeteilt und Rentenansprüche sowie Altersvorsorge ausgeglichen. Außerdem besteht eine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung.