Das Gesetz gibt hinreichend Aufschluss darüber, wie sich die Erbfolge gestaltet, wenn ein Ehegatte vor dem anderen ablebt. Nicht geregelt ist allerdings der Fall, was passiert, wenn beide Ehegatten gleichzeitig versterben. Juristisch gesehen ist unter „gleichzeitig“ allerdings zu verstehen, dass beide Ehegatten in der gleichen Sekunde ableben. Dies ist in der Praxis, selbst bei einem Unglücksfall wie beispielsweise Flugzeugabsturz unwahrscheinlich, da zumeist ein Ehegatte zumindest wenige Sekunden länger lebt als der andere. Auch wenn theoretisch ein gleichzeitiges Versterben nie eintreffen kann, wird es in der Praxis bei Unglücksfällen oftmals unmöglich sein, festzustellen, ob einer der Ehegatten kurze Zeit länger lebte.
Es empfiehlt sich, den Fall des gleichzeitigen Ablebens testamentarisch genauestens zu regeln. Bei einer solchen Regelung sollte allerdings darauf geachtet werden, dass das gleichzeitige Ableben genauer definiert wird. Man sollte also ausführen, ob nur der Fall des beiderseitigen Todes in der gleichen Sekunde erfasst wird oder ob man auch Fälle regeln kann, bei denen ein Ehegatte unmittelbar nach dem anderen Ehegatten verstirbt. Wird in einem Testament ein Schlusserbe (oder mehrere) für den Fall des gleichzeitigen Versterbens genannt, ist diese Person Erbe des Vermögens der Eheleute. Ohne eine testamentarische Regelung tritt im Falle des gleichzeitigen Versterbens jeweils die gesetzliche Erbfolge ein.
Es wird in diesem Fall für jeden Ehegatten separat geprüft, durch welchen gesetzlichen Erben dieser Ehegatte beerbt wird. Im Falle gemeinsamer Kinder wäre dies in der Regel unproblematisch, weil dann die Kinder der Eheleute gesetzliche Erben des jeweils einzelnen Ehegatten sind. Kompliziert und ggf. nicht im Sinne des Ehegatten wird die Erbfolge dann, wenn z. B. keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Dies könnte dann dazu führen, dass die Eltern, Geschwister oder andere entfernte Verwandte des jeweiligen Ehegatten dessen Vermögen erben. Es empfiehlt sich daher, den Fall des gleichzeitigen Versterbens testamentarisch zu regeln, wobei man sich hier juristischen Rat holen sollte, damit eine klare Regelung verfasst. Bei unklarer Regelung würde eine solche Testamentsklausel ausgelegt werden müssen. Im Rahmen der Auslegung durch das Gericht könnte es dann wegen der unklaren Formulierung zu letztlich nicht gewollten Ergebnissen führen.