Aktuelles aus Recht und Justiz

Erbrecht: Schenkung einer Immobilie an Kinder zu Lebzeiten

Erbrecht: Schenkung einer Immobilie an Kinder zu Lebzeiten

Es gibt mehrere Gründe für die Schenkung einer Immobilie an Kinder noch zu Lebzeiten: Bei einer Schenkung können die Erblasser bereits zu Lebzeiten aufwendige Verwaltungsaufgaben an ihre Kinder übertragen und mit der Schenkung verhindern, dass die Immobilie im Erbfall an Erbengemeinschaften fällt, was Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses sehr erschweren kann. Im Übrigen helfen vorweggenommene Schenkungen von Immobilien, Steuern zu sparen. So kann ein Freibetrag von 400.000,00 EUR pro Kind und Elternteil alle zehn Jahre ausgenutzt werden.

Schenkungen sind allerdings nur dann anzuraten, wenn die Familien- und Vermögensverhältnisse geklärt sind und man die geldliche Substanz der verschenkten Immobilie nicht für spätere Pflege- und Betreuungskosten benötigen wird. Deshalb sollte eine Schenkung nicht spontan und überstürzt erfolgen. Von daher ist es anzuraten, rechtzeitig einen Notar oder einen sachkundigen Rechtsanwalt für Erbrecht aufzusuchen, der diese Problematik überschauen und den Mandanten beraten kann.

In bestimmten Fällen kann auch die Eintragung eines Nießbrauchrechts im Grundbuch angebracht sein. So kann der Schenkende sicher sein, dass er zu Lebzeiten weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben kann oder auch die Möglichkeit hat, diese zu vermieten. Es stellt von daher für die Erblasser in jedem Falle auch einen psychologischen Aspekt dar, mit einem guten Gefühl die Übertragung wichtiger Bestandteile des Vermögens vorzeitig in ihrem Sinne geregelt zu wissen.

Homeoffice für Anwälte

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice