Einem Kunden eines Stromlieferanten flatterte vor einiger Zeit eine böse Überraschung ins Haus: Im November 2013 wechselte er den Stromanbieter und kündigte entsprechend den bestehenden Vertrag. Seine Abschlussrechnung wies einen offenen Betrag von 12,85 Euro aus, den er sofort beglich. Zwei Jahre und zwei Monate später erhielt er erneut Post von seinem alten Stromlieferanten: In der Rechnungskorrektur wurde erklärt, dass die ursprüngliche Rechnung fehlerhaft war und er dem Stromanbieter folglich noch 868,50 Euro schuldete. Der Fall ging vor Gericht und der zuständige Richter des Amtsgerichts München verurteilte den Kunden zur Zahlung des vollen Betrags. Immerhin verjähren Forderungen erst nach drei Jahren, so die Urteilsbegründung.
Zu hohe Rechnung für Strom oder Gas: Woran kann das liegen und was ist zu tun?
Fehlerhafte Strom- und Gasrechnungen kommen häufiger vor als gedacht. Nicht selten wandern sie einfach in die Ablage und werden dort vergessen. Dabei sind sie nur in wenigen Fällen zu niedrig, sondern fallen häufig eher zu hoch aus. Wenn Ihnen Ihre Strom- oder Gasrechnung überzogen erscheint, sollten Sie diese sofort genauestens unter die Lupe nehmen, denn nicht selten kommt es zu Fehlern. In diesem Fall gilt es gegen die Rechnung Widerspruch einzulegen!
Schritt 1: Prüfen Sie, ob der erhöhte Verbrauch Sinn ergibt!
Viele Menschen fühlen sich zunächst vor den Kopf gestoßen, wenn die Energierechnungen viel höher ausfallen als die des Vorjahres. Grund dafür muss nicht immer ein Fehler des Energielieferanten sein. Stattdessen können auch Änderungen im Alltag Strom- und Gasverbrauch signifikant nach oben treiben: Beherbergten Sie über längere Zeit einen Untermieter? Haben Sie vielleicht Nachwuchs bekommen? Oder haben Sie Ihre Arbeitszeit reduziert und verbringen deshalb schlicht und einfach mehr Zeit zuhause? All diese Gegebenheiten gehen in der Regel Hand in Hand mit einem höheren Strom- und Gasverbrauch.
Trifft dies auf Sie zu, ist die Rechnung vermutlich korrekt und muss entsprechend gezahlt werden.
Trifft dies nicht zu, folgt:
Schritt 2: Prüfen Sie, ob ein offensichtlicher Fehler vorliegt!
Der Fehler steckt nicht immer im Detail, sondern kann in einigen Fällen auch ganz offensichtlich sein. Ist Ihre Kundennummer korrekt? Wurden die einzelnen Posten richtig addiert? Stimmt der vertraglich vereinbarte Strompreis mit dem auf der Rechnung überein? Ist der Zählerstand richtig wiedergegeben?
Finden Sie einen offensichtlichen Fehler in Ihrer Gas- oder Stromrechnung, haben Sie das Recht auf Widerspruch und Nichtzahlung des ausgewiesenen Betrags. Den Widerspruch sollten Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an Ihren Stromlieferanten richten und um Korrektur Ihrer Rechnung bitten. Bis Sie die neue Rechnung erhalten, müssen Sie die falsche Forderung nicht begleichen.
Liegt kein offensichtlicher Fehler vor, geht es weiter mit:
Schritt 3: Prüfen Sie, ob Ihre Zähler ordnungsgemäß funktionieren!
Wenn kein offensichtlicher Fehler in der Strom- oder Gasrechnung vorliegt, sollten Sie prüfen, ob Ihre Zähler ordnungsgemäß funktionieren. Zur Überprüfung Ihres Stromzählers gehen Sie wie folgt vor: Schalten Sie zunächst den Strom komplett ab, indem Sie alle Sicherungen ausschalten und warten Sie zehn Minuten. Dreht sich das Rädchen des Stromzählers weiterhin, scheint dieser defekt zu sein. Sie können dann Ihren Stromanbieter darum bitten, eine sogenannte „Befundprüfung“ durch das Eichamt anzuordnen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 100 Euro und sind von Ihnen selbst zu tragen.
Alternativ können Sie zunächst auch Ihren Stromverbrauch genau überwachen. Dazu können Sie entweder professionell vorgehen und sich bei den Stadtwerken Strommessgeräte ausleihen. Diese bringen Sie einfach zwischen den Steckdosen und den elektrischen Geräten an. Nach einem bestimmten Zeitraum kontrollieren Sie, ob der gemessene Stromverbrauch mit dem Verbrauch laut Stromzähler übereinstimmt. Vergessen Sie natürlich nicht, alles genauestens zu dokumentieren. Nehmen Sie beispielsweise Handyfotos mit Datum auf.
Weniger professionell, dafür aber weniger umständlich ist die regelmäßige Prüfung des Stromzählers. Wählen Sie dafür eine bestimmte Uhrzeit, zu der Sie Ihren Stromzähler täglich ablesen. Tun Sie dies für eine Woche und berechnen Sie dann Ihren durchschnittlichen Tagesverbrauch. Weicht dieser stark von Ihrem Durchschnittsverbrauch aus dem Vorjahr ab, deutet dies auf einen Defekt hin.
Haben Sie keinen Zugang zu Ihren Gas- und Stromzählern, sollten Sie unverzüglich Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Diese müssen Ihnen Zugang zu den Zählern gewähren, wenn Sie diese überprüfen wollen.
Stellen Sie eine Abweichung fest, sollten Sie Widerspruch per Einschreiben einlegen. Informieren Sie den Strom- beziehungsweise Gaslieferanten dabei über alle Auffälligkeiten und leiten Sie Beweismittel wie Fotos oder Stromtagebücher weiter.
Lässt sich die genaue Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem falsch gemessenen Stromverbrauch ermitteln, erstattet Ihnen Ihr Energielieferant den Differenzbetrag. Ist dies nicht möglich, wird der Rechnung eine Schätzung zugrunde gelegt, die in der Regel auf Ihrem Verbrauch vor dem Defekt basiert.
Achtung: Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Stromzähler defekt ist, berechtigt Sie das noch nicht zur Nichtzahlung der Forderung. Immerhin treten die Strom- und Gasanbieter in Vorleistung. Nur wenn Ihr Stromverbrauch plötzlich doppelt so hoch ist und Sie zusätzlich bereits eine Befundprüfung vom Eichamt veranlasst haben, müssen Sie nicht zahlen.
Die wichtigsten Fragen bei einer zu hohen Stromrechnung
Werden Strom und Gas abgeschaltet, wenn ich die fehlerhafte Rechnung nicht bezahle?
Keine Angst: Sie werden nicht im Dunkeln sitzen. Strom und Gas dürfen nur dann abgeschaltet werden, wenn der Zahlungsrückstand an berechtigten Forderungen 100 Euro übersteigt. Dies gilt also nur, wenn Sie den Strom aufgrund von finanziellen Engpässen nicht zahlen können. Selbst dann erhalten Sie aber mindestens zwei schriftliche Warnungen. Bei unberechtigten Forderungen – etwa solchen, die infolge von Fehlern entstehen – wird der Strom nicht abgeschaltet.
Der Stromanbieter hat ein Inkassounternehmen beauftragt: Muss ich jetzt zahlen?
Wenn Sie der fehlerhaften Rechnung ordentlich – also durch einen schriftlichen Widerspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein – widersprochen haben, müssen Sie vom Inkassobüro nichts befürchten. Erklären Sie diesem einfach, dass der Rechnung widersprochen wurde und legen Sie nach Möglichkeit relevante Dokumente vor. Bei widersprochenen Rechnungen kann das Inkassounternehmen zunächst nichts tun und muss erst mit Ihrem Energielieferanten Rücksprache halten. Im Normalfall wird das Inkassobüro die Forderung zurücknehmen.
Ich habe der fehlerhaften Rechnung widersprochen und nicht gezahlt: Muss ich mit einem Schufa-Eintrag rechnen?
Nein, denn in die Schufa dürfen nur Forderungen aufgenommen werden, denen nicht widersprochen wurde. Ist dies also ordnungsgemäß geschehen, müssen Sie nicht mit einem Eintrag rechnen.
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