Überraschender Geldregen
Am 18. Juli 2019 überwies die Auszahlungsabteilung einer Bank 170.786,20 Euro auf das Konto eines Mannes. Das Problem: Das Geld stand dem Mann überhaupt nicht zu. Eigentlich handelte es sich bei der Überweisung nämlich um ein Baufinanzierungsdarlehen für einen anderen Bankkunden. Die Lebensgefährtin des Geldempfängers war zum Zeitpunkt der Überweisung bei der Bank angestellt und in der Auszahlungsabteilung tätig. Interne Ermittlungen und eine Auswertung der elektronischen Überweisungsdaten bewiesen, dass die Frau die Überweisung veranlasst hatte.
Der Mann verprasste den Großteil der überwiesenen Summe. So soll er laut Gericht allein vom 24. bis 27. Juli 2019 etwa 92.000 Euro ausgegeben haben – 3.600 Euro fielen demnach für Hotel- und Mietwagenkosten an, 15.000 Euro verspielte er im Casino, 18.500 Euro gab er im Bordell aus und 50.000 Euro wurden ihm in Hamburg gestohlen. Vor diesem Hintergrund sei er rechtlich „entreichert“, zumal die Bank ihn erst einen Monat nach der Überweisung zur Rückzahlung aufgefordert habe, so der Beklagte. Das Gericht wies ihn darauf hin, dass er von Anfang an mit einer Rückzahlung habe rechnen müssen – deshalb könne er sich auch nicht auf eine Entreicherung berufen. Das Landgericht hat den Beklagten zur Rückzahlung des vollständigen Betrags verurteilt.