Aktuelles aus Recht und Justiz

Fitnessverträge, ein Umzug ist kein Grund für eine fristlose Kündigung

Wer berufsbedingt umzieht, hat kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Az. XII ZR 62/15).

Wer berufsbedingt umzieht, hat kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Az. XII ZR 62/15). Drum prüfe, wer sich ewig bindet... Diese alte Lebensweisheit sollte man auch in heutiger Zeit noch immer verinnerlichen. Denn der vermeintlich viel günstigere, da über einen längeren Zeitraum laufende Fitnessvertrag, kann sich schnell als sehr teure Fehlentscheidung herausstellen. Denn wer solche Verträge abschließt, nur um Kosten zu sparen, muss auch entsprechende Risiken tragen, so entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in dieser Entscheidung. Eine vorzeitige Kündigung wegen Umzug dieser Verträge sei eben gerade nicht möglich. Bei langfristigen Verträgen trägt der Kunde das Risiko, die vereinbarten Leistungen wegen einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können, so führt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung aus. Dazu würden auch Umzüge aus sowohl beruflichen oder auch aus privaten Gründen zählen, denn solche seien vom Kunden zu beeinflussen und zu planen. Damit gilt weiterhin, dass solche Langzeitverträge wie ein Fitnessvertrag nur wegen einer ärztlich bescheinigten Krankheit oder aber einer Schwangerschaft vorzeitig gekündigt werden können. Deshalb sollte man vor Abschluss eines längerfristigen Vertrages sehr sicher sein, dass es während der geplanten Vertragslaufzeit nicht zu einem Umzug kommen könnte, der eine Nutzung des Studios nicht mehr möglich macht. Denn sonst wird das vermeintliche Schnäppchen zu einer Kostenfalle.

Homeoffice für Anwälte

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice