Fortsetzung Pensionspferdehaltung Hier speziell die Aufzucht von Jungpferden Gute Züchter geben Ihre Jungpferde , sofern keine eigenen Weidemöglichkeiten oder aber den Platz und die Zeit nicht haben, in spezielle Jungpferde Aufzucht-Betriebe oder geben ihre Pferde an die Nordsee. Hintergrund ist, dass sich die Pferde in größeren Herden besser entwickeln und speziell an der Nordsee die Lungen der Pferde durch große Weiten auf den Koppeln besser ausgebildet werden. Auch hier stellt sich die Frage, welche vertraglichen Regeln anzuwenden sind. Nicht immer werden Verträge abgeschlossen. Es ist jedoch ratsam auch in diesem Fall die vertraglichen Bedingungen, bzw. die Haftung für entstehende Schäden vertraglich festzuhalten. Vertraglich festzuhalten ist, welche Leistungen von dem Aufzucht Betrieb erbracht werden sollen. Gehen die Pferde zum Beispiel zur Nordsee bringt der Besitzer die Pferde lediglich dort hin, hat aber dann nicht die Möglichkeit aufgrund der Entfernung ständig nach den Pferden zu sehen. Die Versorgung , d.h. Fütterung, Behandlung durch einen Hufschmied oder im Krankheitsfall die Beauftragung eines Tierarztes müssen vertraglich geregelt sein, um mögliche Haftungsfragen auszuschließen. In der Regel übernimmt der Aufzucht Betrieb diese Aufgaben für den Einsteller. Die Entscheidungsfreiheit obliegt diesbezüglich dem Aufzüchter. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel an den Pferdebesitzer. Für Schäden an den eingestellten Jungpferden haftet der Aufzucht Betrieb. Bei Schäden an den Jungpferden muss der Aufzüchter im Streitfall beweisen, dass ihn an den aufgetretenen Schäden kein Verschulden trifft. Er übernimmt im Gegensatz zu normalen Pensionsverträgen die vollständige Aufsicht und Sorge für die Jungpferde.
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Fortsetzung Pensionspferdehaltung Jungtieraufzucht
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