Aktuelles aus Recht und Justiz

Fortsetzung Pferderecht Einstüfung in Röntgenklassen

Fortsetzung Pferderecht- hier verschiedene Varianten der tierärztlichen Untersuchung In den vorhergehenden Abhandlungen wurde bereits ausführlich über die Ankaufsuntersuchungen und die Verkaufsuntersuchungen berichtet.

Fortsetzung Pferderecht- hier verschiedene Varianten der tierärztlichen Untersuchung In den vorhergehenden Abhandlungen wurde bereits ausführlich über die Ankaufsuntersuchungen und die Verkaufsuntersuchungen berichtet. Bei der Verkaufsuntersuchung beauftragt der Verkäufer den Tierarzt mit der Erstellung eines umfassenden Gutachtens. Bei der Ankaufsuntersuchung hingegen beauftragt der Käufer den Tierarzt mit der Erstellung eines Gutachtens vor Abschluss des Kaufvertrages. Hier hängt der Abschluss des Kaufvertrages von dem Ergebnis des Gutachtens maßgeblich ab. Die dritte Alternative ist die Gewährleistungsuntersuchung, die ein Käufer erst nach Abschluss des Kaufvertrages in Auftrag gibt, um festzustellen, ob das Pferd die im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften hat. Zur Feststellung des Gesundheitszustandes wird eine röntgenologische Untersuchung des Pferdes durchgeführt, bei der das Pferd in vier verschiedene Klassen eingeteilt wird. Umgangssprachlich spricht man hier von dem Sogenannten ? Pferde-Tüv ?. In der ersten Klasse liegen gar keine Befunde vor. Das Pferd befindet sich in einem absolut einwandfreien Gesundheitszustand. In der zweiten Klasse liegen lediglich geringe Befunde vor, die von dem Idealzustand abweichen. Das Pferd befindet sich in einem gesundheitlichen Normalzustand. In der dritten Klasse liegen Befunde vor, die deutlich von der Norm abweichen. Die Wahrscheinlichkeit eines Auftretens von klinischen Erscheinungen liegt zwischen 5 und 20%. Diese Befunde werden als noch akzeptabel eingeordnet. In der vierten Klasse zeigt die Untersuchung deutlich von der Norm abweichende Befunde. Die Möglichkeit des Auftretens von klinischen Befunden liegt bei über 50%. Der Kauf eines solchen Pferdes ist insoweit immer mit einem Risiko behaftet. Es besteht jedoch für die Tierärzte immer die Möglichkeit, innerhalb der Röntgenklassen, sogenannte Zwischenstufen festzulegen, um das Risiko für den Käufer näher abzugrenzen. Fortsetzung folgt. Jochheim Rechtsanwältin

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