Immer wieder geraten Eltern von Kindern nach der Trennung über Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes in erbitterten Streit, der nicht nur Nerven und Geld kostet, sondern auch letztlich das Wohl der gemeinsamen Kinder im höchsten Maße gefährdet. Auseinandersetzungen gibt es über alle Fragen die gemeinsamen Kinder betreffend – aber besonders erbittert wird immer wieder um die Frage gestritten, ob ein Wechselmodell eingeführt wird, wo das Kind bzw. die Kinder den gewöhnlichen Aufenthalt haben oder wie der Umgang ausgestaltet wird.
Natürlich kann man alle diese Fragen und Probleme letztlich mittels einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren klären – aber es ist immer wieder festzustellen, dass die Kinder, um die so erbittert gestritten wird, erheblich unter den Verfahren und der durch diese Verfahren vergifteten Atmosphäre leiden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Fortführung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach einer Trennung bzw. die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei nicht ehelichen Kindern grundsätzlich dem Wohl der Kinder dient. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Familie in Art. 6 GG ausdrücklich besonders geschützt ist, ist nachvollziehbar, dass die Gerichte in diesen besonderen Schutzbereich nur höchst sensibel eingreifen dürfen und immer gehalten sind, das möglichst mildeste Mittel zur Anwendung zu bringen. Insoweit wird ein Gericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge einem Elternteil nur dann entziehen, wenn das Kindeswohl dies absolut notwendig macht und eine andere Lösung nicht möglich erscheint.
Erfahrungsgemäß versuchen die angerufenen Familiengerichte in jeder Phase solcher Verfahren auf eine gütliche Einigung der Eltern hinzuwirken und inzwischen werden streitende Eltern auch verpflichtet, zumindest ein Erstgespräch bei einem Mediator in Anspruch zu nehmen. Auch die Verpflichtung der Eltern mittels von Beratungen bei Erziehungs- oder Familienberatungsstellen Gespräche zu führen sind inzwischen üblich und verbreitet. Es empfiehlt sich daher zur Vermeidung von überlangen gerichtlichen Verfahren und auch zum Schutz der minderjährigen Kinder schon frühzeitig beim ersten Auftreten von Problemen, die durch die betroffenen Eltern alleine nicht gelöst werden können, direkt Hilfe bei Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.